Einundzwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission 2016 Wettbewerb 2016
Ein kritischer Blick auf den Wettbewerb in Deutschland.
Erscheinungstermin: 03.04.2017
Das Gutachten besteht aus einem Kapitel, in dem in kürzerer Form unterschiedliche aktuelle wettbewerbspolitische Themen behandelt werden, drei Kapiteln zur Konzentrationsentwicklung und zur Würdigung der Amtspraxis der Kartellbehörden sowie einem weiteren Kapitel, in dem die Monopolkommission ausführlich zu aus ihrer Sicht wichtigen Themen der Wettbewerbspolitik Stellung nimmt. In diesem Hauptgutachten ist das die Digitalisierung herkömmlicher Märkte im Rahmen der sogenannten Sharing Economy und der Finanzmärkte.
Bibliographische Angaben
Bestellnummer: 171809860 483 Seiten 21,0 x 29,7 cm Drucksachen
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Alexander Fink Tel (0221) 97668-348 Fax (0221) 97668-344 E-Mail
Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie ihr Einundzwanzigstes Hauptgutachten (Zweijahresgutachten) überreicht. Das Gutachten trägt den Titel „Wettbewerb 2016".
Das Gutachten besteht aus einem Kapitel, in dem in kürzerer Form unterschiedliche aktuelle wettbewerbspolitische Themen behandelt werden, drei Kapiteln zur Konzentrationsentwicklung und zur Würdigung der Amtspraxis der Kartellbehörden sowie einem weiteren Kapitel, in dem die Monopolkommission ausführlich zu aus ihrer Sicht wichtigen Themen der Wettbewerbspolitik Stellung nimmt. In diesem Hauptgutachten ist das die Digitalisierung herkömmlicher Märkte im Rahmen der sogenannten Sharing Economy und der Finanzmärkte.
Bibliographische Angaben
Bestellnummer: 171809860 483 Seiten 21,0 x 29,7 cm Drucksachen
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Kapitel I behandelt aktuelle Problem der Wettbewerbspolitik
Kapitel II des Hauptgutachtens enthält eine Fortschreibung der Analyse der aggregierten Unternehmenskonzentration
In Kapitel III setzt die Monopolkommission die im Achtzehnten Hauptgutachten begonnene Untersuchung zur Entwicklung und Wirkung von Unternehmensverflechtungen durch kapitalmäßige Minderheitsbeteiligungen in EU-Mitgliedstaaten (zuzüglich Norwegen und Schweiz) fort.
In Kapitel IV würdigt die Monopolkommission die kartellrechtliche Entscheidungspraxis im Berichtszeitraum des Gutachtens.
In Kapitel V diskutiert die Monopolkommission neuere Entwicklungen im Bereich der digitalen Ökonomie.
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Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät.
Die Monopolkommission erstellt alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie aktuelle wettbewerbspolitische Fragestellungen analysiert, die Unternehmenskonzentration untersucht und die kartellrechtliche Amtspraxis würdigt. In den Jahren in denen die Monopolkommission kein Hauptgutachten erstellt, legt das Bundeskartellamt seinen Kartellbericht vor.
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