Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes
Ein unabhängiger Blick auf die Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten
Erscheinungstermin: 15.10.2013
Anfang September 2013 legte die Monopolkommission ihr viertes Sondergutachten nach § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel „Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende“ vor.
Die vertiefte Analyse des deutschen Strom- und Gasmarktes beleuchtet Wettbewerbs- und Effizienzprobleme auf unterschiedlichen Märkten des Energiesektors und enthält zahlreiche Vorschläge zur effizienten Lösung bestehender Probleme. In einem Schwerpunkt befasst sich die Monopolkommission mit der Ausgestaltung der Energiewende. Hier stellt sie erhebliche Effizienzdefizite - z. B. durch Überförderung - fest, die für zusätzliche Kosten- und Preissteigerungen verantwortlich sind.
Bibliographische Angaben
Bestellnummer: 171714742 164 Seiten 21,0 x 29,7 cm Drucksachen
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Torben Funk Tel (0221) 97668-340 Fax (0221) 97668-344 E-Mail
Die folgenden Schwerpunkte werden im Bericht der Monopolkommission behandelt:
- Bundesenergieministerium
- Rabatte für stromintensive Unternehmen
- Zoll auf chinesische Solaranlagen
- Binnenmarktentwicklungen bei Strom und Gas
- Marktmacht im Stromsektor
- Marktüberwachung
- Energiewende – Ineffizienzen des EEG
- Quotenmodell als Alternative
- Weiterentwicklung des EEG
- Netzungleichgewichte – Netzausbau und -alternativen
- Versorgungssicherheit und Kapazitätsmärkte
- Komplexität der Regulierung
- Entgeltregulierung
- Regulierung der Gasmärkte
- Konzessionen
- Endkundenmärkte
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Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben zählt unter anderem die Erstellung eines Sondergutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung auf den Strom- und Gasmärkten untersucht. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden. Vorsitzender der Monopolkommission ist Prof. Dr. Daniel Zimmer von der Universität Bonn.
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