Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
In der Neufassung werden wichtige Aspekte der Prüfung konkretisiert, außerdem werden Regelungen für Gerüche und für Stickstoffverbindungen aufgenommen.
Erscheinungstermin: 12.01.2021
Die derzeit geltende TA Luft von 2002 ist an den fortgeschrittenen Stand der Technik anzupassen. Die TA Luft ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Ziel der TA Luft ist es, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag zur Normkonkretisierung nach § 48 BImSchG den zuständigen Behörden – und damit mittelbar auch den Betreibern von Anlagen – unter Beachtung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, des Bodenschutzrechts, des Naturschutzrechts und anderer Rechtsvorschriften den heutigen Erkenntnissen entsprechende bundeseinheitliche Vorgaben für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung von Luftverunreinigungen, insbesondere aus genehmigungsbedürftigen Anlagen, an die Hand zu geben. Sie konkretisiert damit § 5 Absatz 1 und 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Um dem Anspruch an eine konsistente, vollzugsvereinfachende und – vereinheitlichende und rechtssichere Verwaltungsvorschrift weiterhin gerecht zu werden, ist eine Anpassung der TA Luft mit einer unmittelbaren und mittelbaren Umsetzung zahlreicher insbesondere immissionsschutzrechtlicher Regelungen des EU-Rechts sowie eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik erforderlich.
Bibliographische Angaben
Bestellnummer: 170076720 572 Seiten 29,7 x 21,0 cm Drucksachen
Kontakt

Torben Funk Tel (0221) 97668-340 Fax (0221) 97668-344 E-Mail
Die Anforderungen der TA Luft betreffen in erster Linie Schadstoffemissionen in die Luft. Diese sind soweit zu mindern, wie es dem aktuellen Stand der Technik, etwa zur Abreinigung von Abgasen,entspricht. Die TA Luft regelt, welche konkreten Emissionswerte die einzelnen Anlagenarten einhalten müssen und wie diffuse Emissionen gemindert werden müssen.
Der Stand der Technik hat sich seit der letzten Novellierung der TA Luft weiterentwickelt. Die Neufassung trägt dem Rechnung und legt für viele Anlagen strengere Anforderungen fest. Auch das Thema Energieeffizienz erhält mehr Gewicht. Wenn eine Anlage genehmigt wird, muss außerdem geprüft werden, ob ihr Betrieb in ihrer Umgebung zu schädlichen Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit führen kann. Die Methodik für diese Prüfung ist in der TA Luft beschrieben.
In der Neufassung werden wichtige Aspekte der Prüfung konkretisiert, außerdem werden Regelungen für Gerüche und für Stickstoffverbindungen aufgenommen.
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Federführend ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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