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Einführung in das Abgabenrecht für Verbrauchsteuern

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ab 959,00 €

zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Normalpreis: 959,00 € zzgl. 19% MwSt. (1.141,21 € inkl. 19% MwSt.) Preis inkl. Printunterlagen: 989,00 € zzgl. 19% MwSt. (1.176,91€ inkl. 19% MwSt.)

Allgemeine Informationen

Strafen entgehen? Fehler vermeiden! Die Abgabenordnung ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet.

Sie setzten sich dauernd oder nur zeitweise mit verbrauchsteuerlichen Sachverhalten auseinandersetzen? Sie sind erfahren im Verbrauchsteuerbereich oder Neueinsteiger:in? Dann sind Sie in unserer Hybridveranstaltung Einführung in das Abgabenrecht für Verbrauchsteuern genau richtig!

Sie lernen die Grundlagen der Abgabenordnung für Verbrauchsteuern

Als so genanntes Allgemeines Steuerrecht beziehungsweise Steuerverfahrensrecht ist in der Abgabenordnung geregelt, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden. Daneben sind in der Abgabenordnung Vorschriften über außergerichtliche Rechtsbehelfe sowie zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht enthalten. Während die einzelnen Steuergesetze (z.B. Einkommensteuergesetz oder Umsatzsteuergesetz) als materielle Vorschriften des Steuerrechts die konkreten Bestimmungen zur Berechnung der Steuer und zur Steuerentstehung regeln, enthält die Abgabenordnung grundsätzliche Vorgaben darüber, wie die Festsetzung und Einrichtung der Steuer zu erfolgen hat.

Grundkenntnisse des Allgemeinen Steuerrechts sind unbedingt erforderlich

Sie benötigen die Grundkenntnisse, um verbrauchsteuerrechtliche Sachverhalte und die damit zusammenhängenden Regelungen und Begriffe richtig einordnen zu können.

Vorteile

  • Sie erhalten von unseren erfahrenen Dozierenden wertvolle Tipps über die Regelungen der Abgabenordnung für Ihre tägliche Arbeit
  • Ausgestattet mit diesem Wissen vermeiden Sie häufige und gegebenenfalls teure Fehler
  • Ihr erworbenes Wissen dient dazu rechtssicher zu agieren

Zielgruppe

Sachbearbeiter:innen, Mitarbeiter:innen der Finanz- und/oder Steuerabteilung, Buchhaltung, zeichnungsbefugte Unternehmensangehörige.
Für die Teilnahme sind keine speziellen Kenntnisse erforderlich.

Agenda

Planung

Dienstag, 14.11.2023
08.30 Uhr Empfang
09.00 Uhr Beginn
11.00 - 11.30 Uhr Kaffeepause
13.00 - 14.00 Uhr gemeinsame Mittagspause
15.30 - 16.00 Uhr Kaffeepause
17.00 Uhr Ende

Mittwoch, 15.11.2023
08.30 Uhr Empfang
09.00 Uhr Beginn
11.00 - 11.30 Uhr Kaffeepause
13.00 - 14.00 Uhr gemeinsame Mittagspause
15.30 - 16.00 Uhr Kaffeepause
17.00 Uhr Ende

Themenübersicht

1 Die Abgabenordnung im verbrauchsteuerlichen Kontext
1.1 Begriffsbestimmungen
1.2 Geschichtliche Hintergründe
1.3 Nationale und EU-Rechtsgrundlagen

2 Das Besteuerungsverfahren – Übergreifende Regelungen
2.1 Grundlegende Begriffe des Steuerrechts
2.2 Grundsätze des Besteuerungsverfahrens
2.3 Amts- und Steuergeheimnis
2.4 Vertretung des Beteiligten
2.5 Haftung im Steuerrecht
2.6 Sicherheitsleistung

3 Das Besteuerungsverfahren im Bereich der Verbrauchsteuern
3.1 Steuerfestsetzung
3.2 Erhebungsverfahren

4 Rechtsbehelfsverfahren

5 Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
5.1 Geschichtliche Entwicklung
5.2 Anwendungsbereich
5.3 Leichtfertige Steuerverkürzung
5.4 Steuerhinterziehung

6 Sicherung des Steueraufkommens
6.1 Steueraufsicht
6.2 Abgrenzung Steueraufsicht vs. Außenprüfung durch die Zollverwaltung
6.3 Außenprüfung
6.4 Vorbereitung und Durchführung einer Prüfung durch die Zollverwaltung
6.5 Rechte und Pflichten während einer Prüfung durch die Zollverwaltung
6.6 Schlussbesprechung
6.7 Prüfungsbericht und Auswertung der Prüfungsfeststellungen
6.8 Offenlegung, Selbstanzeige, Compliance

Referent/innen

Dennis Nehring

Dipl.-Finanzwirt

Friedrich K. Seewald

Magister Artium, Dipl.-Finanzwirt und Oberamtsrat a.D.

Hinweise

VERANSTALTUNGSORT
Reguvis Akademie GmbH
(im Neven-DuMont-Haus)
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln

Online (Hybrid)


HYBRIDVERANSTALTUNG

Diese Veranstaltung findet in Präsenz und Online statt. Das entsprechende Format wählen Sie in einem Pflichtfeld unter „Anmeldeinformationen“ aus.

Wichtige Hinweise
Wir freuen uns über Fallbeispiele oder explizite Themen aus Ihrem Unternehmensalltag, welche – spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – vorab per E-Mail eingereicht werden können.

In der Teilnahmegebühr enthalten
Teilnahmezertifikat
Umfangreiche Vortragsunterlagen (Digital)
Mittagessen und Pausenverpflegung (Präsenz)

Exklusive
Zu einem Aufpreis können Sie Printunterlagen für die Präsenzveranstaltung erwerben.

Technische Voraussetzungen
Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.

Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!


ANMELDEHINWEISE

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung von uns per E-Mail.

Sobald die Mindestanzahl der Teilnehmenden erreicht ist, erhalten Sie eine E-Mail mit einem persönlichen Zugangslink sowie zu unserer Reguvis-Cloud. Durch das Klicken auf den Zugangslink – einige Minuten vor Beginn der Online-Veranstaltung – wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserer Veranstaltungsorganisation gestartet wird, nehmen Sie automatisch teil.

In unserer Reguvis-Cloud können Sie sich die Vortragsunterlagen zu Ihrer Veranstaltung schnell und unkompliziert als PDF-Datei herunterladen.

Sollten Sie Rückfragen haben oder sich nicht sicher sein, ob diese Veranstaltung für Sie passend ist, sprechen Sie uns gerne an. Unser Team berät Sie gerne!

ab 959,00 €

zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Normalpreis: 959,00 € zzgl. 19% MwSt. (1.141,21 € inkl. 19% MwSt.) Preis inkl. Printunterlagen: 989,00 € zzgl. 19% MwSt. (1.176,91€ inkl. 19% MwSt.)
Hybrid - IHK - Zertifikatslehrgang - Einführung in das Energie und Stromsteuerrecht
Zertifikatslehrgang
Der Hybrid-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 2022/23 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden – soweit bekannt – auch die geplanten Rechtsänderungen des Jahres 2022 vorgestellt. Das Seminar gliedert sich in sieben Themenbereiche. Wie der Name schon sagt, dient es der Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht beziehungsweise der Aktualisierung und Konsolidierung bereits vorhandenen Basiswissens. Der erste Themenschwerpunkt liegt auf den allgemeinen Bestimmungen des Energiesteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstände, Steuertarife, begünstigte und sonstige begünstigte Anlagen definiert. Der zweite umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas. Er untergliedert sich in die Bereiche Steueraussetzung, Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs, Freier Verkehr in sonstigen Fällen und in Steuerbefreiungen. Der dritte große Komplex behandelt die Regelungen für Kohle und zeigt auf, dass in diesem Spezialbereich sowohl andere Begriffsdefinitionen als auch andere energiesteuerliche Bestimmungen gelten als im zuvor beschriebenen zweiten Themenblock. Schwerpunkt vier befasst sich intensiv mit den Regelungen für Erdgas, die ebenfalls von den „üblichen“ Bestimmungen für Energieerzeugnisse abweichen. Der fünfte umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den allgemeinen Steuerentlastungen der §§ 46 bis 49 EnergieStG und den jeweils einschlägigen Regelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Danach folgt die Beschäftigung mit den Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52 EnergieStG. Weiterhin umfasst er die Anwen-dung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung im Rahmen der Stromerzeugung und der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nach den §§ 53 und 53a EnergieStG. Danach werden die Steuerentlastungen für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG (so genannter „Spitzenausgleich“) vorgestellt. Zum guten Schluss lernen die Teilnehmer die Steuerentlastungsmöglichkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergieStG, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 EnergieStG, für Diplomaten-kraftstoff nach § 59 und beim Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG kennen. Der sechste Themenschwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Stromsteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstand, Produzierendes Gewerbe, Steuertarif, Steuerentstehung und Steuerbefreiung definiert. Im Rahmen der Ausführungen zum Stromsteuerrecht sollen auch die Neuregelungen zur Steuerbefreiung für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien und für die Stromerzeugung in kleinen Stromerzeugungsanlagen zur Sprache kommen. Der siebte und letzte Themenschwerpunkt setzt sich einerseits mit den seit dem 1. Juli 2016 zu erfüllenden EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten und der hierzu erlassenen nationalen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflichten (EnSTransV) auseinander. Zum anderen beschäftigt er sich mit einem durchaus brisanten Thema. Die Inanspruchnahme oder Beantragung energie- und stromsteuerlicher Beihilfen ist zum einen für diejenigen Unternehmen nicht zulässig, die zu einer Rückzahlung von Beihilfen auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt verpflichtet worden sind und dieser Rückzahlungsanforderung nicht nachgekommen sind. Daneben gilt dieses Gebot auch für Unternehmen in Schwierigkeiten. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2018 geltenden §§ 3b EnergieStG und 2a StromStG. Staatliche Beihilfen finden sich in den §§ 3, 3a, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 53a, 54, 55, 56 und 57 EnergieStG sowie den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2, Absatz 3, 9b und 10 StromStG. Darüber hinaus befassen wir uns auch mit den beihilferechtlichen Erleichterungen seitens der EU-KOM und des nationalen Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Besonderer Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie Nach bislang 14 Präsenz- und Onlinelehrgängen findet unser 2023er Zertifizierungslehrgang aufgrund der Corona-Pandemie als Hybrid-Schulung statt. So können Sie unbesorgt in Ihrem Homeoffice an der Veranstaltung teilnehmen oder in Präsenz in unserem Campus der Reguvis Akademie in Köln. Hier werden selbstverständlich alle notwendigen Hygienemaßnahmen sicher ausgeführt. Die Abschlussprüfung wird ausschließlich in Präsenzform in unserem Campus in Köln absolviert. Anmerkung zur Unterrichtsgestaltung und Gliederung der Lerneinheiten Alle im Programm genannten Themen werden im Laufe des Zertifizierungslehrgangs angesprochen. Dabei bilden sich erfahrungsgemäß Schwerpunkte heraus. Zum einen sind dies Inhalte, die von Ihren Referenten als besonders wichtig angesehen werden. Zum anderen gehen wir auch so weit als möglich auf Ihre Wünsche ein. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Besonderheiten Ihres Unternehmens (z. B. Hersteller, Verwender oder Logistiker von Energieerzeugnissen). Insoweit stellt das Ihnen vorliegende Programm lediglich einen Gesamtüberblick dar. Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist Das moderne Energie- und Stromsteuerrecht ist so komplex, dass es nicht mehr genügt, sich Wissen durch „Einlesen“ in die Thematik zu verschaffen. Hinreichende Kenntnisse der Systematik von Energie- und Stromsteuergesetz, Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung - SpaEfV), Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV), einschlägigem EU-Beihilferecht und den jeweiligen Erlassen, Dienstvorschriften und Verfügungen der Generalzolldirektion sind Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit diesen Rechtsmaterien im betrieblichen Alltag. In der Lehrgangsgebühr sind enthalten: Umfangreiche Vortragsunterlagen in gedruckter Form und/oder als PDF Teilnahmebescheinigung Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung) Bei Bestehen des IHK Tests, erhalten Sie von der IHK Köln ein IHK Zertifikat Organisatorisches Für die Online-Teilnehmer: Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Ihr Referenten-Team Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht aktiv und berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.
ab 3.599,00 €
Grundlagen und Praxis der Besteuerung sowie die Abrechnung von Alkohol
Seminar
In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der Rechtsgrundlagen als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der Besteuerung von Alkohol, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden. Die Kenntnis über die Grundstruktur der regelkonformen Steueranmeldung für Alkohol ist Voraussetzung für strukturierte und ökonomische Arbeitserfolge. Die richtige praktische Handhabung leitet sich daraus ab. Unterliegen z. B. mit Alkohol gefüllte Pralinen der Steuerpflicht? Wie werden Mixgetränke steuerlich behandelt? Mit dem Siebten und Achten Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze und den entsprechenden Rechtsverordnungen, sowie dem Inkrafttreten der neuen Systemrichtlinie zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems ergeben sich zahlreiche Änderungen die es zu beachten gibt. Unter anderem sind künftig auch Waren des steuerrechtlich freien Verkhrs mit einem vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokument im EMCS-Verfahren zu befördern. Organisatorisches Bis zwei Wochen vor Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden. In der Seminargebühr enthalten Umfangreiche Seminarunterlagen Teilnahmezertifikat Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)
ab 799,00 €
Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts
Webinar
Verbrauchsteuerrechtliche Definition von „Strom“ und die dazugehörigen steuerrechtlichen Begriffe sowie den anzuwendenden Steuertarif kennen lernen Sie lernen die Grundlagen und erhalten einen ersten Überblick über das Stromsteuerrecht. Neben den europarechtlichen Grundlagen wird die Systematik des deutschen Stromsteuerrechts praxisnah dargestellt. Sowohl das Besteuerungsverfahren als auch die diversen Begünstigungs- und Entlastungstatbestände stehen dabei im Fokus. Das erwartet Sie Es wird ein umfassender Überblick über die vorhandenen Rechtsquellen und deren Systematik vorgestellt. In diesem Webinar werden sowohl die europarechtlichen Grundlagen (insbesondere die Energiesteuerrichtlinie) als auch deren Umsetzung in nationales Recht (Stromsteuergesetz und Stromsteuer-Durchführungsverordnung) sowie begleitende Informationsquellen vorgestellt. Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von Steuerbefreiungen oder als Steuerentlastung gewährt werden. Hier werden die zentralen Begünstigungstatbestände (bspw. für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder für den Einsatz von Strom im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das Antragsverfahren sowie die dabei zu verwendenden amtlichen Vordrucke behandelt. Schwerpunkte wie die Erzeugung, Weiterleitung und die Steuerentstehung werden dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des Steuerschuldners einschließlich der durch diese zu erfüllenden Verpflichtungen (Steueranmeldung, -entrichtung, etc.) thematisiert. Die Mehrheit der stromsteuerrechtlichen Begünstigungen sind als Beihilfe im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren. Wir zeigen Ihnen die Abgabe einer Selbsterklärung mittels Vordruck 1139.
ab 529,00 €
Neu
Maßnahmen bei der verbrauchsteuerlichen Betriebsprüfung durch Hauptzollämter
Webinar
Sie führt eine Prüfungsanordnung des Hauptzollamts zur Verbrauchsteuer zu großen Unsicherheiten? Besonders im Fokus der Hauptzollämter steht regelmäßig die Energiesteuer und die Stromsteuer. Neben den detaillierten verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen sind auch spezielle verfahrensrechtliche Vorschriften wie bspw. die besonderen Verjährungsfristen bei den Verbrauchsteuern zu beachten. Mit dem Webinar „Prüfung der Hauptzollämter zur Verbrauchssteuer“ und der richtigen Vorbereitung lassen sich aber oftmals kritische Situationen vermeiden. Vor diesem Hintergrund müssen Sie als Sachbearbeiter:in die verschiedenen Maßnahmen der Hauptzollämter (Steueraufsicht, Außenprüfung, Zollfahndung) abgrenzen und dabei Ihre jeweiligen Rechte und Pflichten kennen. Seien Sie im Falle einer Betriebsprüfung vorbereitet Auch bei der Betriebsprüfung schreitet die Digitalisierung voran: Durch den Einsatz spezialisierter Software können Anomalien in den Massendaten des geprüften Unternehmens sekundenschnell und vollautomatisch aufgedeckt werden. Aktuelle Änderungen zur Beschleunigung der Betriebsprüfung Zu beachten sind aktuelle Änderungen der Abgabenordnung (AO). Außenprüfungen sollen künftig früher begonnen und abgeschlossen werden. Die Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen soll gefördert werden. Das Gesetz zur Umsetzung der “DAC 7”-Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (Amtshilferichtlinie) und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrecht ist am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
ab 299,00 €
Änderungen durch das JStG 2022 bei der Bewertung des Grundvermögens
Webinar
Die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Mit dem JStG 2022 hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend überarbeitet und an die Bewertungsregelungen der Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst. Zum Teil wird befürchtet, dass die Änderungen zu höheren Steuern führen. Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen. Das Webinar erläutert Ihnen anschaulich, die neuen maßgeblichen Regelungen, die zu beachten sind.
ab 92,00 €
Grundlagen und Praxis der Besteuerung sowie die Abrechnung von Alkohol
Seminar
In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der Rechtsgrundlagen als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der Besteuerung von Alkohol, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden. Die Kenntnis über die Grundstruktur der regelkonformen Steueranmeldung für Alkohol ist Voraussetzung für strukturierte und ökonomische Arbeitserfolge. Die richtige praktische Handhabung leitet sich daraus ab. Unterliegen z. B. mit Alkohol gefüllte Pralinen der Steuerpflicht? Wie werden Mixgetränke steuerlich behandelt? Mit dem Siebten und Achten Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze und den entsprechenden Rechtsverordnungen, sowie dem Inkrafttreten der neuen Systemrichtlinie zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems ergeben sich zahlreiche Änderungen die es zu beachten gibt. Unter anderem sind künftig auch Waren des steuerrechtlich freien Verkhrs mit einem vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokument im EMCS-Verfahren zu befördern. Organisatorisches Bis zwei Wochen vor Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden. In der Seminargebühr enthalten Umfangreiche Seminarunterlagen Teilnahmezertifikat Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)
ab 799,00 €
Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts
Webinar
Verbrauchsteuerrechtliche Definition von „Strom“ und die dazugehörigen steuerrechtlichen Begriffe sowie den anzuwendenden Steuertarif kennen lernen Sie lernen die Grundlagen und erhalten einen ersten Überblick über das Stromsteuerrecht. Neben den europarechtlichen Grundlagen wird die Systematik des deutschen Stromsteuerrechts praxisnah dargestellt. Sowohl das Besteuerungsverfahren als auch die diversen Begünstigungs- und Entlastungstatbestände stehen dabei im Fokus. Das erwartet Sie Es wird ein umfassender Überblick über die vorhandenen Rechtsquellen und deren Systematik vorgestellt. In diesem Webinar werden sowohl die europarechtlichen Grundlagen (insbesondere die Energiesteuerrichtlinie) als auch deren Umsetzung in nationales Recht (Stromsteuergesetz und Stromsteuer-Durchführungsverordnung) sowie begleitende Informationsquellen vorgestellt. Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von Steuerbefreiungen oder als Steuerentlastung gewährt werden. Hier werden die zentralen Begünstigungstatbestände (bspw. für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder für den Einsatz von Strom im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das Antragsverfahren sowie die dabei zu verwendenden amtlichen Vordrucke behandelt. Schwerpunkte wie die Erzeugung, Weiterleitung und die Steuerentstehung werden dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des Steuerschuldners einschließlich der durch diese zu erfüllenden Verpflichtungen (Steueranmeldung, -entrichtung, etc.) thematisiert. Die Mehrheit der stromsteuerrechtlichen Begünstigungen sind als Beihilfe im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren. Wir zeigen Ihnen die Abgabe einer Selbsterklärung mittels Vordruck 1139.
ab 529,00 €
Neu
Maßnahmen bei der verbrauchsteuerlichen Betriebsprüfung durch Hauptzollämter
Webinar
Sie führt eine Prüfungsanordnung des Hauptzollamts zur Verbrauchsteuer zu großen Unsicherheiten? Besonders im Fokus der Hauptzollämter steht regelmäßig die Energiesteuer und die Stromsteuer. Neben den detaillierten verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen sind auch spezielle verfahrensrechtliche Vorschriften wie bspw. die besonderen Verjährungsfristen bei den Verbrauchsteuern zu beachten. Mit dem Webinar „Prüfung der Hauptzollämter zur Verbrauchssteuer“ und der richtigen Vorbereitung lassen sich aber oftmals kritische Situationen vermeiden. Vor diesem Hintergrund müssen Sie als Sachbearbeiter:in die verschiedenen Maßnahmen der Hauptzollämter (Steueraufsicht, Außenprüfung, Zollfahndung) abgrenzen und dabei Ihre jeweiligen Rechte und Pflichten kennen. Seien Sie im Falle einer Betriebsprüfung vorbereitet Auch bei der Betriebsprüfung schreitet die Digitalisierung voran: Durch den Einsatz spezialisierter Software können Anomalien in den Massendaten des geprüften Unternehmens sekundenschnell und vollautomatisch aufgedeckt werden. Aktuelle Änderungen zur Beschleunigung der Betriebsprüfung Zu beachten sind aktuelle Änderungen der Abgabenordnung (AO). Außenprüfungen sollen künftig früher begonnen und abgeschlossen werden. Die Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen soll gefördert werden. Das Gesetz zur Umsetzung der “DAC 7”-Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (Amtshilferichtlinie) und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrecht ist am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
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Änderungen durch das JStG 2022 bei der Bewertung des Grundvermögens
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Die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Mit dem JStG 2022 hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend überarbeitet und an die Bewertungsregelungen der Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst. Zum Teil wird befürchtet, dass die Änderungen zu höheren Steuern führen. Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen. Das Webinar erläutert Ihnen anschaulich, die neuen maßgeblichen Regelungen, die zu beachten sind.
ab 92,00 €