Elektromobilität und Ladeinfrastruktur im Stromsteuerrecht
In diesem Webinar erfahren Sie die grundlegenden und die aktuellen praktischen Herausforderungen bei der Elektromobilität im Stromsteuerrecht. Dabei stehen für Unternehmen sowohl die Frage des Versorgerstatus und hiervon zu nutzende Ausnahmen sowie die...
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Allgemeine Informationen
In diesem Webinar erfahren Sie die grundlegenden und die aktuellen praktischen Herausforderungen bei der Elektromobilität im Stromsteuerrecht. Dabei stehen für Unternehmen sowohl die Frage des Versorgerstatus und hiervon zu nutzende Ausnahmen sowie die Wirkung des Betriebs einer Ladesäule auf Erlaubnisse und Entlastungsanträge im Fokus. Mobilitätskonzepte werden durch neue Technologien ersetzt. Eine große Herausforderung ist daher insbesondere die Kenntnis der Verträge und Lieferkonditionen sowie der tatsächlichen Verhältnisse am jeweiligen Standort.
Elektromobilität und Ladeinfrastruktur im Stromsteuerrecht
Sie erlernen die verschieden stromsteuerrechtlichen Regeln für die Abgaben von Strom an Ladesäulen u. a. für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter, E-Tretroller) etc.
Begriff der Elektromobilität im Stromsteuerrecht
Der Begriff Elektromobilität wird im Stromsteuergesetz und in der Stromsteuer-Durchführungsverordnung unmittelbar aufgegriffen und definiert. Dies war erforderlich, da für Stromentnahmen zur Elektromobilität besondere Bestimmungen gelten und diese daher gesondert beurteilt werden müssen. Die Definition und Einordnung der Elektromobilität im Stromsteuerrecht ist nicht allen Punkten identisch zum Verständnis aus anderen Rechtsbereichen. Die entsprechenden Vorschriften und Tatbestände werden im Einzelnen erörtert.
Vorteile
- Es werden praxisnahe Fälle dargestellt, auf derzeit häufig vorkommende Probleme hingewiesen und entsprechende Lösungsansätze erörtert
- Experten und Expertinnen stellen sich Ihren Fragen und teilen Ihr Wissen
Zielgruppe
Sachbearbeiter:innen, Mitarbeiter:innen der Finanz- und/oder Steuerabteilung, Buchhaltung
Für die Teilnahme sind keine speziellen Kenntnisse im Bereich Elektromobilität erforderlich.
Agenda
Planung
Freitag, 21.04.2023
10.00 Uhr Beginn
12.00 Uhr Ende
Themenübersicht
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in unserer Veranstaltung behandelt werden sollen. Durch aktuelle Rechtsänderungen können sich Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben.
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Elektromobilität i. S. d. Stromsteuergesetzes
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Definition und Einordnung der Elektromobilität im Stromsteuerrecht
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Erörterung der entsprechenden Vorschriften und Tatbestände im Stromsteuergesetz und in der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
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Erläuterung der besonderen Bestimmungen für Stromentnahmen zur Nutzung für die Elektromobilität
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Marktrollen bei der Elektromobilität
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Darstellung und Einordnung der verschiedenen Marktrollen aus der Energiewirtschaft bei der Elektromobilität
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Zuordnung der stromsteuerrechtlichen Rollen von Versorger und Letztverbraucher im Bereich der Elektromobilität und Abgrenzungsprobleme
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Bedeutung verschiedener Vertrags- und Lieferverhältnisse für die stromsteuerrechtliche Beurteilung
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Zusammenspiel von Ladestrom und Entlastunganträgen nach dem Stromsteuergesetz
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Entlastungsanträge nach § 9b StromStG und § 10 StromStG für Ladestrom
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Grundsätzlich keine stromsteuerrechtlichen Begünstigungen für Verwendung von Strom für Elektromobilität
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Beispiele aus der Praxis
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Stromsteuerschuld und stromsteuerrechtlicher Versorger - Ausnahmen vom Versorgerstatus
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Möglicher Versorgerstatus durch Stromabgaben im Rahmen der Elektromobilität
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Pflichten zur Beantragung einer Erlaubnis sowie zur Abgabe einer Stromsteueranmeldung
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Prüfen und Nutzen der Ausnahmen vom Versorgerstatus
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Gemeinsame Diskussion/Fragerunde
Referent/innen

Wolfgang Stolte war bis zum 31.07.2020 als Director bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH angestellt. Seine Laufbahn begann 1974 bei der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. 18 Jahre war er im gehobenen Dienst u. a. als Prüfer für Konzerne tätig. 1992 erfolgte er Wechsel zur damaligen Karstadt Aktiengesellschaft. 10 Jahre betreute er als Steuerreferent in der Konzernsteuerabteilung die Fachbereiche Umsatzsteuer und Lohnsteuer. In die Beratung wechselte er 2002, zunächst für die Bereiche Umsatzsteuer und Lohnsteuer. Ab 2005 wurde das Spezialgebiet Energie- und Stromsteuer (Verbrauchsteuern) zu seinem Aufgabenbereich. In diesem Fachbereich ging es um die Beratung und Vertretung von Konzernen und mittelständische Unternehmen in Deutschland gegenüber den zuständigen Hauptzollämtern. Auf Grund seiner langjährigen Tätigkeiten in der Finanzverwaltung, der Wirtschaft und der Beratung gibt er nun sein Fachwissen als Referent weiter.

Stefan Ulrich ist als Rechtsanwalt seit 2013 beratend für energieintensive Unternehmen in den Bereichen Compliance, Litigation und Energiekostenoptimierung tätig. Sein Beratungsfeld ist vielfältig und erstreckt sich vom Recht der Erneuerbaren Energien bis hin zum Energie- und Stromsteuerrecht. Seine beruflichen Wurzeln hat er bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH in Düsseldorf. Seit 2021 berät er als Rechtsanwalt für Energierecht und Verbrauchsteuern bei der Zollkanzlei Peterka. Besonders am Herzen liegen ihm dabei nachhaltige Eigenerzeugungs- und Versorgungskonzepte aus Windkraft und Solarenergie sowie innovative Geschäftsmodelle im Bereich Elektromobilität. Außerdem zeigt er sich hier mit viel praktischer Erfahrung verantwortlich für das elektronische Antrags-, Formular- und Meldewesen seiner energieintensiven Mandantschaft. Neben seiner Beratungstätigkeit doziert er regelmäßig als Referent für Energierecht und Verbrauchsteuerrecht bei Seminaren, Inhouse-Schulungen und Vortragsveranstaltungen.
Hinweise
ANMELDEBESTÄTIGUNG
Wir bestätigen Ihnen zunächst den Eingang Ihrer Anmeldung per E-Mail.
Tragen Sie daher bitte Ihre E-Mail-Adresse ein. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde.
Die Rechnung folgt per Post.
Für den Fall, dass Sie im Vorfeld bestimmte Themen, Fragen oder gar explizite Punkte haben, welche besprochen werden sollen, können Sie uns diese selbstverständliche - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - vorab per E-Mail zuschicken, so dass sich unser/e Referent:in hier vorbereiten und diese ausführlich beantworten können.
Sollten Sie Rückfragen haben oder sich nicht sicher sein, ob diese Veranstaltung für Sie passend ist, sprechen Sie uns gerne an. Unser Team berät Sie gerne!
WEBINARINFORMATIONEN
Unterlagen
Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die Vortragsunterlagen digital zur Verfügung gestellt.
In der Webinargebühr ist enthalten
Teilnahmezertifikat
Umfangreiche Vortragsunterlagen
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