Loskombinationen rechtssicher designen und durchführen
ab 199,00 €
zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
Loskombinationen rechtssicher designen und durchführen
Profitieren Sie von Erfahrungen aus der Vergabepraxis und lernen Sie Ihre vergaberechtlich zulässigen Gestaltungsspielräume bei Vergaben mit einer Loskombination kennen!
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Allgemeine Informationen
Sie als öffentlicher Auftraggeber haben oftmals ein Interesse daran, Ihren (komplexen) Beschaffungsbedarf nicht in Lose aufzuteilen, sondern diesen mittels einer Gesamtvergabe zu decken. Könnte Ihrem Interesse an einer gesamthaften Vergabe dadurch Rechnung getragen werden, dass die Abgabe eines Angebots für eine Kombination von Losen zugelassen wird, wenn die Voraussetzungen für eine Gesamtvergabe nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB nicht vorliegen? Wie können Vergaben mit Loskombinationen nach unter anderem § 30 Abs. 3 VgV, § 27 Abs. 3 SektVO und § 5 EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A gestaltet werden?
Auf diese und weitere Fragen geht Rechtsanwalt Dr. David Portner ein.
Vorteile
- Profitieren Sie von Praxishinweisen aus der Vergabepraxis.
- Lernen Sie Ihre vergaberechtlich zulässigen Gestaltungsspielräume beim Designen von Vergaben mit einer Loskombination kennen und anwenden!
Agenda
Planung
Dienstag, 17.10.2023
10.00 Uhr Beginn
12.30 Uhr Ende
Themenübersicht
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl relevanter Fragen, die bei der Gestaltung von Vergaben mit Loskombinationen zu berücksichtigen sind:
- Handelt es sich bei einer Loskombination im Sinne von § 30 VgV um eine Gesamtvergabe im Sinne des § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB oder nur um eine formale „Verklammerung“ von Fach- und/oder Teillosen?
- Ist bei zweistufigen Vergabeverfahren ein eigener Teilnahmeantrag für die Bewerbung auf eine Kombination von Losen erforderlich?
- Welche sinnvollen Ausgestaltungsvarianten für die leistungsbezogene Vergabephase bei zweistufigen Vergaben sind denkbar (Kombinationslos als eigenständiges Los oder etwa Integrierung - auch der Verhandlungen - in eines der Einzellose; eigenes vollständiges Angebot für die Loskombination oder nur Angabe eines „Kopplungsrabatts“ zusammen mit einem Angebot für ein Einzellos)?
- Dürfen Bieter ausschließlich ein Angebot für die Loskombination einreichen, ohne also daneben ein Angebot für jedes von der Loskombination erfasste Einzellos abzugeben?
- Müssen die Zuschlagskriterien für die Einzellose und das Kombinationslos, das aus den Einzellosen besteht, identisch sein?
- Dürfen Auftraggeber etwa Synergien bei einer kombinierten Vergabe, die zu einer Einsparung von Kosten für den Auftraggeber führen (etwa Personal für die Koordinierung mehrerer Aufträge) mit „Extrapunkten“ für das Kombinationslos bei dem Wirtschaftlichkeitsvergleich mit den Einzellosen berücksichtigen?
- Welche vergaberechtlichen Anforderungen bestehen beim Vergleich der Wirtschaftlichkeit von Angeboten auf Einzellose mit Angeboten für eine Kombination von Losen?
Referent:innen

Herr Rechtsanwalt Dr. David Portner ist seit 2011 als Rechtsanwalt mit der Spezialisierung auf das nationale und europäische Vergaberecht tätig. Er berät öffentliche Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer ferner bei der Vertragsgestaltung und zu beihilfe-, zuwendungs-, preis- sowie kartellrechtlichen Aspekten. Er hat öffentliche Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer bereits zu vielfältigen Aspekten des Vergaberechts beraten. Im Laufe der langjährigen anwaltlichen Tätigkeit im Vergaberecht hat er vertiefte Kenntnisse der unterschiedlichen Beschaffungsmärkte sowie der Spruchpraxis der vergaberechtlichen Judikatur erlangt. Herr Rechtsanwalt Dr. David Portner ist regelmäßig Referent auf vergaberechtlichen Seminarveranstaltungen und veröffentlicht vergaberechtliche Beiträge (z.B. NZBau) in Zeitschriften und Kommentierungen (Beck’scher Online Kommentar-Vergaberecht, Juris-Praxiskommentar Vergaberecht).
Organisatorische Hinweise
WEBINARINFORMATIONEN
In der Teilnahmegebühr enthalten
Teilnahmezertifikat
Umfangreiche Vortragsunterlagen (digital)
Technische Voraussetzungen
Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
ANMELDEHINWEISE
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung von uns per E-Mail.
Sobald die Mindestanzahl der Teilnehmenden erreicht ist, erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrer gebuchten Veranstaltung.
In unserer Reguvis-Cloud können Sie sich die Vortragsunterlagen zu Ihrer Veranstaltung schnell und unkompliziert als PDF-Datei herunterladen.
Sollten Sie Rückfragen haben oder sich nicht sicher sein, ob diese Veranstaltung für Sie passend ist, sprechen Sie uns gerne an. Unser Team berät Sie gerne!
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