Meldepflichten zum Einwegkunststofffonds
Meldepflichten ab dem 1. Januar 2024 souverän erfüllen.
Mehr erfahrenInhaltsverzeichnis
Veranstaltung teilen
Allgemeine Informationen
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) ist ein wegweisender Schritt zur Reduzierung des Einwegplastikverbrauchs und zur Förderung einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft. Ab dem 1. Januar 2024 werden Hersteller und Importeure von Einwegplastikprodukten verpflichtet, sich zu registrieren und jährliche Meldungen über ihre Produktmengen abzugeben. Um Ihnen bei der ordnungsgemäßen Vorbereitung Ihrer Meldungen zu helfen, haben wir dieses informative Webinar konzipiert.
Ab 1. Januar 2024 elektronische Meldepflicht für Hersteller und Importeure von Einwegplastikprodukten
Ab dem 1. Januar 2024 werden Hersteller und Importeure von Einwegplastikprodukten verpflichtet sein, sich elektronisch über die Internetseite des Umweltbundesamtes zu registrieren und ihre jährlichen Produktmengen zu melden. Bereits heute sollten die betroffenen Unternehmen damit beginnen, ihre meldepflichtigen Produkte zu identifizieren. Abgrenzungsfragen ergeben sich aktuell vor allem bei Lebensmittelverpackungen hinsichtlich der Frage, ob die darin enthaltenen Waren zum Sofortverzehr geeignet sind und damit registrierungspflichtig sind.
Die Meldepflichten sind ein wesentlicher Bestandteil des Einwegkunststofffonds und dienen der Erfassung und Bewertung des Verbrauchs von Einwegkunststoffen sowie der Umsetzung des Verursacherprinzips. Durch die Meldungen werden die Grundlagen für die Berechnung der Abgabe geschaffen, die von den Unternehmen ab dem Kalenderjahr 2025 zu entrichten ist.
Meldepflichten erfüllen und somit mögliche Sanktionen vermeiden
Wir werden Ihnen einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen geben und Sie durch den gesamten Prozess der Registrierung, Meldungen und Zahlungen führen. Unsere Expertinnen und Experten werden Ihnen praktische Anleitungen geben und Ihnen helfen, die Meldepflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden und den Übergang zu einer nachhaltigeren Einwegkunststoffnutzung aktiv mitzugestalten.
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Produktmengen korrekt erfassen, welche Fristen einzuhalten sind und wie die Abgabe berechnet wird. Nutzen Sie die Gelegenheit, individuelle Fragen zu stellen und von den Erfahrungen anderer Unternehmen zu profitieren.
Vorteile
- Durch Ihr erlangtes Wissen können Sie Sanktionen vermeiden
- Sie erfahren, wie Sie Ihr Unternehmen optimal auf das kommende Einwegkunststofffondsgesetz vorbereiten
- Der Dozent zeigt Ihnen den gesamten Prozess von der Registrierung über die Meldung bis zur Zahlung
Zielgruppe
Sachbearbeiter:innen u. a. der Abteilungen Steuern, Zoll, Einkauf, Vertrieb, Controlling, Recht, Compliance und Produktion. Unternehmen, die den Anforderungen des Einwegkunststofffondsgesetzes unterliegen und sich auf die bevorstehende Meldepflicht vorbereiten möchten.
Agenda
Planung
Donnerstag, 15.02.2024
09.00 Uhr Beginn
12.30 Uhr Ende
Tee- und Kaffeepause inklusive.
Themenübersicht
- Einwegkunststofffonds und das EWKFondsG
- Abgabepflichtige Produkte und Registrierung
- Meldepflichten und Prüfverfahren
- Abgabebescheide und Zahlungsmodalitäten
- Einwegkunststoffkommission
- Frage- und Diskussionsrunde
Referent:innen

Als Steuerberater unterstützt Bertil Kapff Unternehmen mit unterschiedlichem Branchenfokus und die öffentliche Hand bei allen nationalen und internationalen Fragen des Verbrauchsteuerrechts. Schwerpunkte bilden die Energie- und Stromsteuer, die Alkoholsteuer, die Plastiksteuer sowie der Emissionshandel. Er hat Energiemanagement an der Universität Koblenz-Landau und Betriebswirtschaftslehre an der LMU München, der WWU Münster und der ESC Montpellier studiert. Die Erfahrungen aus seiner Tätigkeit teilt Bertil Kapff in Aufsätzen, Seminaren und auf Konferenzen. Im Netzwerk Europäische Plattform für Energieeffizienz betreut er die Themen Energiesteuern und Emissionshandel.
Organisatorische Hinweise
WEBINARINFORMATIONEN
Wichtige Hinweise
Wir freuen uns über Fallbeispiele oder explizite Themen aus Ihrem Unternehmensalltag, welche – spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – vorab per E-Mail eingereicht werden können.
In der Teilnahmegebühr enthalten
- Teilnahmezertifikat
- Umfangreiche Vortragsunterlagen (digital)
Technische Voraussetzungen
Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!