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Allgemeine Informationen
Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggebern benötigt; hier geht es insbesondere um Architekten- und Ingenieurleistungen zur Realisierung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand. Da der einschlägige EU-Schwellenwert bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für die Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen. Ein solches Verfahren wird in der Praxis dann häufig als (zu) komplex eingestuft; es stellt sich unter anderem die Frage, welche Auswahl- und Bewertungskriterien rechtlich zulässig sind und die bestmögliche Leistung erwarten lassen. Aber auch unterhalb des einschlägigen EU-Schwellenwerts gibt es häufig Unsicherheiten über das rechtliche gebotene Maß an Wettbewerb und die Ausgestaltung des Verfahrens.
Vorteile
Inklusivleistungen:
Alle Teilnehmer:innen erhalten:
- einen kostenfreien Zugang zu unserer Datenbank VergabePortal für ein halbes Jahr"
Agenda
Hybrid: Am 20.04.2023 in Köln | Von 09:00 - 17:00 Uhr
Online: Am 07. + 08.11.2023 | 1. Tag: 10:00 - 15:00 Uhr, 2. Tag: 10:00 - 12:00 Uhr
1. Grundlagen/Einführung
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Überblick über den Rechtsbereich - Einordnung der freiberuflichen Leistungen
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Vergaberechtliche Grundsätze
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Ablauf der Vergabeverfahren im Vergleich
2. Vergaberechtliche Aspekte bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen
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Vorgehensweise bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen mit einem Honorarvolumen unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts
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Wahl des Vergabeverfahrens, Begründung des Verhandlungsverfahrens im Vergabevermerk
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Konzeptionierung des Verfahrens, Verfahrensablauf, Vergabeunterlagen
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Eignungskriterien, Auswahlkriterien, Bewertungsmatrix zur Bewertung und Auswahl der besten Bewerber
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Bewertungskriterien, Bewertungsmatrix
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Durchführung und Dokumentation von Präsentation und Verhandlungsgespräch
3. Vertragsrechtliche Aspekte bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen
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Honorarrechtliche Aspekte wie z.B. Unterschreitung der Mindestsätze
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Erstellung eines Angebots-/Preisblattes, Vorgaben des Auftraggebers zum Honorar zwecks Gewährleistung vergleichbarer Angebote
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Vertragsinhalt, notwendige und empfehlenswerte Regelungen, Grenzen der Vertragsfreiheit
Referent/innen

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen und einem Referendariat im Bereich des Oberlandesgerichts Celle begann Frau Hildegard Adam-van Beeck Ihre berufliche Laufbahn 1996 als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei in Göttingen mit Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht, Prozessuale Mandatsbearbeitung für Architekten- u. Ingenieurhaftpflichtversicherer, Haftpflichtschäden, Planungsschäden. Seit Januar 2014 ist Frau Adam-van Beeck für die Kanzlei DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht in Hannover tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Vertragsgestaltung, Bau- und Architektenrecht, Bund, Länder und Kommunen, öffentliche Unternehmen, Unternehmen Privatwirtschaft, Architekten und Ingenieure. Die Kanzlei wurde 2017 als "Deutschlands beste Anwälte 2017: einzig in Niedersachsen gelistete Kanzlei im öffentlichen Wirtschaftsrecht" ausgezeichnet.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Kiel und einem Referendariat im OLG-Bezirk Celle begann Rechtsanwalt Klaus-Peter Kessal seine berufliche Laufbahn 1995 in der Kanzlei Lorenz & Partner in Hannover. Mit seinen Tätigkeitsschwerpunkten Vergaberecht, öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung wechselte er 2001 in die Kanzlei Kehr-Ritz & Kollegen. Ab 2006 war Herr Kessal Referent für vergaberechtliche Grundsatzfragen bei der AOK Niedersachen und übernahm 2011 die Leitung der Zentralen Vergabestelle der AOK Niedersachsen. Zudem ist Herr Kessal Dozent bei Seminarveranstaltungen zum Vergaberecht u.a. im Bereich der Dienst- und IT-Leistungen. Seit 2018 ist Rechtsanwalt Klaus-Peter Kessal für die Kanzlei DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht tätig.
Hinweise
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