Hybrid - IHK - Zertifikatslehrgang - Einführung in das Energie und Stromsteuerrecht
Der Hybrid-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 2022/23 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen.
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Allgemeine Informationen
Der Hybrid-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 2022/23 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden – soweit bekannt – auch die geplanten Rechtsänderungen des Jahres 2022 vorgestellt. Das Seminar gliedert sich in sieben Themenbereiche. Wie der Name schon sagt, dient es der Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht beziehungsweise der Aktualisierung und Konsolidierung bereits vorhandenen Basiswissens.
Der erste Themenschwerpunkt liegt auf den allgemeinen Bestimmungen des Energiesteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstände, Steuertarife, begünstigte und sonstige begünstigte Anlagen definiert.
Der zweite umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas. Er untergliedert sich in die Bereiche Steueraussetzung, Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs, Freier Verkehr in sonstigen Fällen und in Steuerbefreiungen.
Der dritte große Komplex behandelt die Regelungen für Kohle und zeigt auf, dass in diesem Spezialbereich sowohl andere Begriffsdefinitionen als auch andere energiesteuerliche Bestimmungen gelten als im zuvor beschriebenen zweiten Themenblock.
Schwerpunkt vier befasst sich intensiv mit den Regelungen für Erdgas, die ebenfalls von den „üblichen“ Bestimmungen für Energieerzeugnisse abweichen.
Der fünfte umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den allgemeinen Steuerentlastungen der §§ 46 bis 49 EnergieStG und den jeweils einschlägigen Regelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Danach folgt die Beschäftigung mit den Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52 EnergieStG. Weiterhin umfasst er die Anwen-dung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung im Rahmen der Stromerzeugung und der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nach den §§ 53 und 53a EnergieStG. Danach werden die Steuerentlastungen für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG (so genannter „Spitzenausgleich“) vorgestellt. Zum guten Schluss lernen die Teilnehmer die Steuerentlastungsmöglichkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergieStG, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 EnergieStG, für Diplomaten-kraftstoff nach § 59 und beim Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG kennen.
Der sechste Themenschwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Stromsteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstand, Produzierendes Gewerbe, Steuertarif, Steuerentstehung und Steuerbefreiung definiert. Im Rahmen der Ausführungen zum Stromsteuerrecht sollen auch die Neuregelungen zur Steuerbefreiung für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien und für die Stromerzeugung in kleinen Stromerzeugungsanlagen zur Sprache kommen.
Der siebte und letzte Themenschwerpunkt setzt sich einerseits mit den seit dem 1. Juli 2016 zu erfüllenden EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten und der hierzu erlassenen nationalen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflichten (EnSTransV) auseinander. Zum anderen beschäftigt er sich mit einem durchaus brisanten Thema. Die Inanspruchnahme oder Beantragung energie- und stromsteuerlicher Beihilfen ist zum einen für diejenigen Unternehmen nicht zulässig, die zu einer Rückzahlung von Beihilfen auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt verpflichtet worden sind und dieser Rückzahlungsanforderung nicht nachgekommen sind. Daneben gilt dieses Gebot auch für Unternehmen in Schwierigkeiten. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2018 geltenden §§ 3b EnergieStG und 2a StromStG. Staatliche Beihilfen finden sich in den §§ 3, 3a, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 53a, 54, 55, 56 und 57 EnergieStG sowie den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2, Absatz 3, 9b und 10 StromStG. Darüber hinaus befassen wir uns auch mit den beihilferechtlichen Erleichterungen seitens der EU-KOM und des nationalen Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Pandemie.
Besonderer Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie
Nach bislang 14 Präsenz- und Onlinelehrgängen findet unser 2023er Zertifizierungslehrgang aufgrund der Corona-Pandemie als Hybrid-Schulung statt. So können Sie unbesorgt in Ihrem Homeoffice an der Veranstaltung teilnehmen oder in Präsenz in unserem Campus der Reguvis Akademie in Köln. Hier werden selbstverständlich alle notwendigen Hygienemaßnahmen sicher ausgeführt. Die Abschlussprüfung wird ausschließlich in Präsenzform in unserem Campus in Köln absolviert.
Anmerkung zur Unterrichtsgestaltung und Gliederung der Lerneinheiten
Alle im Programm genannten Themen werden im Laufe des Zertifizierungslehrgangs angesprochen. Dabei bilden sich erfahrungsgemäß Schwerpunkte heraus. Zum einen sind dies Inhalte, die von Ihren Referenten als besonders wichtig angesehen werden. Zum anderen gehen wir auch so weit als möglich auf Ihre Wünsche ein. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Besonderheiten Ihres Unternehmens (z. B. Hersteller, Verwender oder Logistiker von Energieerzeugnissen). Insoweit stellt das Ihnen vorliegende Programm lediglich einen Gesamtüberblick dar.
Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist
Das moderne Energie- und Stromsteuerrecht ist so komplex, dass es nicht mehr genügt, sich Wissen durch „Einlesen“ in die Thematik zu verschaffen. Hinreichende Kenntnisse der Systematik von Energie- und Stromsteuergesetz, Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung - SpaEfV), Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV), einschlägigem EU-Beihilferecht und den jeweiligen Erlassen, Dienstvorschriften und Verfügungen der Generalzolldirektion sind Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit diesen Rechtsmaterien im betrieblichen Alltag.
In der Lehrgangsgebühr sind enthalten:
-
Umfangreiche Vortragsunterlagen in gedruckter Form und/oder als PDF
-
Teilnahmebescheinigung
-
Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor
Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere
Pausenverpflegung) -
Bei Bestehen des IHK Tests, erhalten Sie von der IHK Köln ein IHK Zertifikat
Organisatorisches
Für die Online-Teilnehmer:
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Ihr Referenten-Team
Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht aktiv und berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.
Vorteile
Im Rahmen diesen Lehrgangs stellen wir das Energie- und Stromsteuerrecht grundlegend dar, zeigen das komplexe Zusammenspiel von Gesetzen, Durchführungsverordnungen und Dienstvorschriften auf und erläutern die oben genannten Themen anhand von vielen Beispielen. Demgemäß setzen Sie sich etwa 100 Stunden intensiv mit der Rechtsmaterie auseinander. Der umfangreiche Stoff wird Ihnen in zehn Lehrbriefen und vertiefend in Unterrichtsform dargeboten. Nicht nur während der Online-Präsenzzeiten sondern auch in den Lehrbriefen wird der teilweise sperrige Stoff anhand von Beispielen und Übungsaufgaben anschaulich erläutert.
In diesem grundlagenorientierten Lehgang präsentieren wir Ihnen die steuerrechtlich und technisch anspruchsvolle Materie anschaulich und verständlich. Wir zeigen Ihnen, wie das Energie- und Stromsteuerrecht „funktioniert“ und welche Anforderungen an Sie als Anwender dieses Rechts gestellt werden. Während des Zertifizierungslehrgangs vermitteln wir Ihnen die Grundlagen, um die energie- und stromsteuerliche Basisarbeit effizient und erfolgreich erledigen zu können.
Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.
Nichts geht über den persönlichen Kontakt und kein Online-Meeting kann so viel Energie erzeugen, wie eine „reale“ Veranstaltung. ABER, es geht auch nichts über Ihre Sicherheit! Daher bieten wir weiterhin den Lehrgang als Hybrid-Veranstaltung an.
Sie haben die Möglichkeit entweder online -von zu Hause/Büro- oder bei uns in Köln im Präsenzunterricht teilzunehmen.
Agenda
Nachfolgend der Termin- und Programmplan:
-
Lernbrief: Die Grundsätze des deutschen Steuerrechts
- Das System der Verbrauchsteuern
+Das Besteuerungsverfahren
- Das System der Verbrauchsteuern
-
Lernbrief: Das Energiesteuergesetz
- Allgemeine Bestimmungen (Kapitel 1)
-
Lernbrief: Das Energiesteuergesetz
- Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas (Kapitel 2)
-
Lernbrief: Das Stromsteuergesetz
1. Hybridblock am 14. bis 16.09.2023
Themen am 14.09.2023 von 10:00 - 17:30 Uhr:
System der Verbrauchsteuern
- Begriffsbestimmungen
- Allgemeines zum Verbrauchsteuerrecht
- Rechtsgrundlagen
- Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Gemeinschaft
- Aufbau des Elektronischen Zolltarifs (EZT) und der Kombinierten Nomenklatur/Codenummer
Energiesteuergesetz - Kapitel 1 (Allgemeine Bestimmungen) - Steuergebiet nach § 1
- Energieerzeugnisse und der Katalog der Steuergegenstände nach § 1
- Sonstige Begriffsbestimmungen nach § 1a
Stand: 01.02.2021 3
Energiesteuergesetz - Kapitel 2 (Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas)
Abschnitt 1 - Steueraussetzung - Überblick
- Anwendungsbereich nach § 4
- Steueraussetzungsverfahren nach § 5
- Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse nach § 6
- Lager für Energieerzeugnisse nach § 7
- Entstehung der Steuer bei Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr nach § 8
Themen am 15.09.2023 von 09.00 - 17.30 Uhr
Begrüßung und kurze Wiederholung des Stoffes vom Vortag
Überleitung zu den Themen des zweiten Seminartages
Energiesteuergesetz - Kapitel 1 (Allgemeine Bestimmungen)
- Steuertarif nach § 2
- Begünstigte Anlagen nach § 3
Energiesteuergesetz - Kapitel 1 (Allgemeine Bestimmungen) - Begünstigte Anlagen nach § 3
Energiesteuergesetz - Kapitel 1 (Allgemeine Bestimmungen) - Begünstigte Anlagen nach § 3
- Sonstige begünstigte Anlagen nach § 3a
Stromsteuergesetz - Steuergegenstand und Steuergebiet nach § 1
- Begriffsbestimmungen nach § 2 (Schwerpunkt: Unternehmen des produzierenden Gewerbes)
- Steuertarif nach § 3
Themen am 16.09.2023 von 09.00 - 15.30 Uhr
Begrüßung und kurze Wiederholung des Stoffes vom Vortag
Überleitung zu den Themen des dritten Seminartages
Energiesteuergesetz - Kapitel 2 (Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas)
Abschnitt 1 - Steueraussetzung
- Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes nach § 9
- Registrierte Empfänger nach § 9a
- Registrierte Versender nach § 9b
- Begünstigte nach § 9c
- Beförderungen (Allgemeines)
Energiesteuergesetz - Kapitel 2 (Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas)
Abschnitt 1 - Steueraussetzung - Beförderungen im Steuergebiet nach § 10
- Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten nach § 11
- Ausfuhr nach § 13
- Unregelmäßigkeiten während der Beförderung nach § 14
Abschnitt 2 – Verbringen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs - Verbringen zu gewerblichen Zwecken nach § 15
Stand: 01.02.2021 4
Exkurs:
Das Prinzip der Steuerentlastung im Energiesteuerrecht am Beispiel der
§§ 53 EnergieStG „Steuerentlastung für die Stromerzeugung“ und 53a „Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme“- Lernbrief: Das EU-Beihilferecht
- Die wesentlichen Elemente des EU-Beihilferechts
-
- Artikel 107ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
-
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
-
- Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBLL)
- Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und
im Stromsteuergesetz (EnSTransV) - Corona-Pandemiebedingte temporäre Aussetzung des Ausschlusses für Unternehmen in
Schwierigkeiten von staatlichen Beihilfen
- Lernbrief: Das Energiesteuergesetz
- Bestimmungen für Kohle (Kapitel 3)
Online-Repetitorium am 27.09.2023 von 16.00 – 17.30 Uhr
Repetitorium 1
- Besprechung von Fragen der Seminarteilnehmer
- Bearbeitung von Übungsaufgaben
-
Lernbrief: Das Energiesteuergesetz
- Bestimmungen für Erdgas (Kapitel 4)
-
Lernbrief: Das Energiesteuergesetz
- Steuerentlastungen (Kapitel 5 – Teil 1)
2. Hybrid-Bock am 12. bis 14.10.2023
Themen am 12.10.2023 von 10.00 - 17.30 Uhr
Begrüßung und Wiederholung des Stoffes vom 14. bis 16. September 2023
Überleitung zu den Themen des vierten Seminartages
Das EU-Beihilferecht im Überblick
- Die wesentlichen Elemente des EU-Beihilferechts
-
- Artikel 107ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
-
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
-
- Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBLL)
Energiesteuergesetz - Kapitel 2 (Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas)
Abschnitt 2a – Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten
- Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBLL)
- Einfuhr nach § 19
- Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren nach § 19a
- Steuerentstehung, Steuerschuldner nach § 19b Abschnitt 3 – Steuerrechtlich freier Verkehr in sonstigen Fällen
- Differenzversteuerung nach § 20
Stand: 01.02.2021 5 - Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse nach § 21
- Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse im Sinn des § 4
- Auffangtatbestand nach § 22
- Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse nach § 23
Energiesteuergesetz - Kapitel 2 (Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas)
Abschnitt 4 – Steuerbefreiungen - Begriffsbestimmungen, Erlaubnis nach § 24
- Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken nach § 25
- Steuerbefreiung, Eigenverbrauch nach § 26
- Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt nach § 27
- Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse nach § 28
- Zweckwidrigkeit nach § 30
Energiesteuergesetz - Kapitel 5 und Stromsteuergesetz (Steuerentlastung) - Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und § 9a StromStG
Themen am 13.10.2023 von 09.00 - 17.30 Uhr
Begrüßung und Wiederholung des Stoffes vom Vortag
Überleitung zu den Themen des fünften Seminartages
EU-beihilferechtliche Verzahnung des Energie- und Stromsteuerrechts
- Staatliche Beihilfen nach § 3b EnergieStG und § 2a StromStG
Stromsteuergesetz - Erlaubnis nach § 4
- Entstehung der Steuer und Steuerschuldner nach § 5
- Widerrechtliche Entnahme von Strom nach § 6
- Leistung von Strom in das Steuergebiet nach § 7
- Steueranmeldung und Fälligkeit der Steuer nach § 8
- Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen nach § 9
Das Energiesteuergesetz - Kapitel 4 (Bestimmungen für Erdgas) - Überblick
- Entstehung der Steuer nach § 38
- Steueranmeldung, Fälligkeit nach § 39
- Nicht leitungsgebundenes Verbringen nach § 40
- Nicht leitungsgebundene Einfuhr nach § 41
- Differenzversteuerung nach § 42
- Steuerentstehung, Auffangtatbestand nach § 43
- Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit nach § 44
Energiesteuergesetz - Kapitel 5 und Stromsteuergesetz (Steuerentlastung) - Steuerentlastung für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und nach § 9b StromStG
Themen am 14.10.2023 von 09.00 - 15.30 Uhr
Begrüßung und kurze Wiederholung des Stoffes vom Vortag
Überleitung zu den Themen des sechsten Seminartages
Energiesteuergesetz - Kapitel 5 und Stromsteuergesetz (Steuerentlastung)
- Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG und § 10 StromStG
- Anlagen zu § 55 EnergieStG und zu § 10 StromStG – Zielwerte für die zu erreichende Reduzierung der Energie-
Stand: 01.02.2021 6
Intensität
Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung - SpaEfV) - Zweck, Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz für kleine und mittlere Unternehmen
- Nachweisführung im Regelverfahren
- Überwachung und Kontrolle
- Datenübermittlung
- Berichtspflicht der zuständigen Stelle
- Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1 (zu § 3 Nummer 1) Inhaltliche Anforderungen an einen Energieaudit-Bericht entsprechend DIN EN
16247-1 - Anlage 2 (zu § 3 Nummer 2) Alternatives System
EU-Beihilferecht - Rückforderung rechtswidriger Beihilfen
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
9. Lernbrief: Das Energiesteuergesetz
- Steuerentlastungen (Kapitel 5 – Teil 2)
Online-Repetitorium am 08.11.2023 von 16.00 – 17.30 Uhr
Repetitorium 2
- Besprechung von Fragen der Seminarteilnehmer
- Bearbeitung von Übungsaufgaben
10. Lernbrief: Das Energiesteuergesetz
- Schlussbestimmungen (Kapitel 6)
3. Hybridblock am 23. und 25.11.2023
Themen am 23.11.2023 von 09.00 - 17.30 Uhr
Begrüßung und Wiederholung des Stoffes vom 12. bis 14. Oktober 2023
Überleitung zu den Themen des siebten Seminartages
Das Energiesteuergesetz - Kapitel 5 (Steuerentlastung)
- Steuerentlastung für die Stromerzeugung nach § 53
- Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme nach §§ 53a
Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV) - Zweck und Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Grundsätzliches zu den Veröffentlichungs-; Informations- und Transparenzpflichten
- Anzeigepflicht für Steuerbegünstigungen
- Erklärungspflicht bei Steuerentlastungen
Stand: 01.02.2021 7 - Elektronische Datenübermittlung für Anzeigen und Erklärungen
- Verarbeitung der erhobenen Daten
- Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
- Datenübermittlung an die Kommission
- Berichtigung, Speicherung und Löschung der erhobenen Daten
- Elektronische Datenbank
- Datenschutzrechtliche Verantwortung
- Einsichtnahme
- Ordnungswidrigkeiten
- Steueraufsicht
- Geltungszeitraum
- Anlage zu § 2 Absatz 1
Das Energiesteuergesetz - Kapitel 5 (Steuerentlastung) - Steuerentlastung - Begriffsbestimmung nach § 45
- Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet nach § 46
- Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken nach § 47
- Steuerentlastung für den Eigenverbrauch nach § 47a
- Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete Energieerzeugnisse nach § 49
- Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52
Energiesteuergesetz - Kapitel 3 (Bestimmungen für Kohle) - Überblick
- Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis nach § 31
- Entstehung der Steuer nach § 32
- Steueranmeldung, Fälligkeit nach § 33
- Verbringen in das Steuergebiet nach § 34
- Einfuhr nach § 35
- Steuerentstehung, Auffangtatbestand nach § 36
- Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit nach § 37
Themen am 24.11.2023 von 09.00 - 17.30 Uhr
Das Energiesteuergesetz - Kapitel 5 (Steuerentlastung)
- Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56
- Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57
- Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und –dieselkraftstoff nach § 59
Energiesteuergesetz - Kapitel 5 (Steuerentlastung) - Steuerentlastung bei Zahlungsausfall nach § 60
Energiesteuergesetz - Kapitel 6 und StromStG (Schlussbestimmungen) - Steueraufsicht nach § 61 EnergieStG
- Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen nach § 62 EnergieStG
- Geschäftsstatistik nach § 63 EnergieStG
- Bußgeldvorschriften nach § 64 EnergieStG
- Sicherstellung nach § 65 EnergieStG
- Ermächtigungen nach § 66 EnergieStG und § 11 StromStG
- Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung nach § 66a EnergieStG
- Ermächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 8 EnergieStG und zu § 10 Absatz 3, 4 und 7 StromStG
- Erlass von Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften nach § 13
Stand: 01.02.2021 8 - Anwendungsvorschriften nach § 67 EnergieStG und § 14 StromStG
Abschlussbesprechung und Verabschiedung der Teilnehmer
Auswertung der Abschlussprüfung – Erst- und Zweitkorrektur, Dokumentation
Themen am 25.11.2023 von 09.00 - 15.30 Uhr
Begrüßung und Wiederholung des Stoffes von den Vortagen
Weitere Themen werden noch ergänzt
Online-Repetitorium am 30.11.2023 von 16.00 – 17.30 Uhr
Repetitorium 3
- Besprechung von Fragen der Seminarteilnehmer
- Bearbeitung von Übungsaufgaben
Testtag: 02. Dezember 2023 von 10.00 - 15.30 Uhr
Begrüßung und Vorbereitung auf die Prüfung (von 10.00 – 10.30 Uhr)
Schriftliche IHK-Prüfung (ausschließlich in Präsenz) (von 10.30 – 11.30 Uhr)
im Anschluss weitere Themen zum Strom- und Energiesteuerrecht
Referent/innen

Magister Artium, Dipl.-Finanzwirt und Oberamtsrat a.D.

Dipl.-Finanzwirt