REACH Verordnung
Seitdem die REACH Verordnung 2007 in Kraft getreten ist, werden Sie als Importeur, Hersteller oder „nachgeschalteter“ Anwender immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Sie sind dazu verpflichtet, alle chemischen Stoffe und Stoffgemische bei der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) registrieren zu lassen. Vorher dürfen diese Stoffe weder hergestellt noch in den Verkehr gebracht werden.
Mit der Registrierung ist es jedoch noch lange nicht getan. So ist etwa ebenso die Aktualisierung der Registrierungsdossiers im Fall des Auftauchens neuer Erkenntnisse gesetzlich in der REACH Verordnung vorgeschrieben.
Um bei Ihrer täglichen Arbeit immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben und die umfangreichen REACH-Anforderungen in Ihrem Unternehmen zu implementieren bietet Ihnen Reguvis für den Bereich REACH ein umfassendes und praxisnahes Fachwissen an.
Weitere Themen rund um REACH Verordnung
Wie unterstützen wir Sie als Verantwortlicher im Bereich REACH?
Reguvis arbeitet seit vielen Jahren mit verschiedensten Expert:innen aus REACH und Gefahrstoffrecht zusammen, damit Sie zu jeder Zeit aktuelle Informationen erhalten und somit REACH-konform arbeiten können.
Welche Themen decken wir mit dem Schwerpunkt REACH ab?
All unsere Bücher, Loseblattwerke, Workshops und Datenbanken beinhalten unter anderem folgende Themen:
- REACH-Verordnung
- Hintergrundinformationen zu Registrierung und Zulassung
- SVHC und Beschränkungen
- Informationspflichten
- Rechtsprechungen
- Aktuelle Gefahrstofflisten
- Gefahrstoffverordnung mit Anhängen
- Technische Regeln für Gefahrstoffe
- Chemikalienverbotsverordnung
- CLP-Verordnung und alle einschlägigen EG-Richtlinien
- Praxistipps, Checklisten und Grafiken
- Kennzeichnungstipps