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Barrierefreiheitserklärung der Reguvis Fachmedien GmbH

Letzte Aktualisierung: 05.03.2026

Unser Engagement für Barrierefreiheit

Die Reguvis Fachmedien GmbH ist bestrebt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments, sicherzustellen, dass unsere Internetseiten und digitalen Leistungen, insbesondere der Online-Shop, E-Books und Online-Datenbanken, für alle Nutzenden zugänglich sind. Vor diesem Hintergrund gestaltet die Reguvis Fachmedien GmbH diese im Rahmen eines kontinuierlichen Prozesses so, dass die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen gemäß § 3 Abs. 1, Abs. 2 BFSG in Verbindung mit der Barrierefreiheitsverordnung (BFSGV) erfüllt werden.
Wir verfolgen dabei insbesondere die Vorgaben und Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 auf Konformitätsniveau AA und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Online-Anwendungen:

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung. 

Barrierefreie Maßnahmen auf unseren digitalen Plattformen

Online-Datenbanken: Unsere Online-Datenbanken bieten einen webbasierten Zugang zu strukturierten Informationen, die über Suchmasken, Filterfunktionen und Listenansichten durchsucht und angezeigt werden können. Nutzende können nach bestimmten Inhalten recherchieren, Datensätze anzeigen lassen und ggf. exportieren.

Bekannte Einschränkungen

  • Vergrößerung: Wir möchten darauf hinweisen, dass die Funktion zur Vergrößerung auf 400 % nicht vollständig unterstützt wird. Dies liegt an technischen Beschränkungen unseres Systems.
  • Die auf dieser Plattform bereitgestellten PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei. Sie enthalten technische Abbildungen ohne Alternativtexte, mathematische Formeln ohne maschinenlesbare Auszeichnung sowie eine unvollständige Dokument-Struktur (fehlende Tags, keine Lesezeichen). Die Inhalte sind daher für Nutzende, die auf Screenreader oder andere assistive Technologien angewiesen sind, nur eingeschränkt zugänglich. Insbesondere kann es zu Einschränkungen bei der Tastaturbedienung innerhalb des PDF‑Readers sowie bei der Anpassung der Darstellung (z. B. Schriftgröße/Kontrast) kommen. Zudem sind die PDF‑Texte schreibgeschützt, wodurch das Kopieren bzw. Weiterverarbeiten der Inhalte (z. B. für Hilfsmittel) eingeschränkt sein kann.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Einschränkungen zu beheben.

Kontaktinformationen der internen Barrierefreiheitsmeldestelle

Falls Sie auf Barrieren stoßen oder Feedback zur Barrierefreiheit unserer Inhalte haben, kontaktieren Sie uns bitte: 

E-Mail: barrierefreiheit@reguvis.de

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und setzen uns dafür ein, eine Lösung für eventuell auftretende Probleme zu finden.

Zukünftige Verbesserungen

Wir überprüfen regelmäßig die Barrierefreiheit unserer digitalen Leistungen und passen diese an neue Standards an. Unser Ziel ist es, allen Nutzenden eine optimale Erfahrung zu bieten.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sollten Sie der Ansicht sein, dass unsere Webseiten teilweise nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde zu wenden.

Bis zur offiziellen Einrichtung der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) hat das Bundesland Sachsen-Anhalt folgende Kontaktstelle benannt (vgl. https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen):

Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de