Vergabebeschleunigungsgesetz
Das Vergabebeschleunigungsgesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft – und verändert den Beschaffungsalltag spürbar: Direktaufträge bis 50.000 Euro, neue Anforderungen an Dokumentation und Wettbewerbsgrundsatz, zusätzliche Spielräume (und Risiken) bei der Losvergabe sowie Anpassungen in der VgV und im GWB. Auf dieser Seite finden Sie praxisnahe Fachliteratur und Tools, mit denen Vergabestellen die Neuerungen rechtssicher einordnen und in Vergabevermerken, Verfahrensgestaltung und Angebotsprüfung sauber umsetzen können.
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Praxis Update als Veranstaltung
In der Reguvis Akademie beleuchtet die Veranstaltung „Das Vergabebeschleunigungsgesetz – Roundup zur Reform“ die wichtigsten Änderungen, Konsequenzen und Umsetzungstipps für Vergabestellen.