Alles, was Sie über Zusatzzölle wissen müssen

USA - Donald Trump hält die Welt in Atem und kündigt stetig neue Zusatzzölle an:
„Tariffs is my favorite word.“

Welche Zölle plant die US-Regierung und welche gelten bereits? Die EU-Kommission hat bereits auf das Inkrafttreten der US-Zölle reagiert, in dem sie Strafzölle auf u.a. Jeans, Whiskey und Motorräder plant. Doch welche Auswirkungen hat dies alles explizit für Ihr Unternehmen, schließlich gilt Deutschland als einer der größten Handelspartner der USA?

Hintergrund

Seit Juni 2018 werden Wirtschaftsbeteiligte mit zusätzlichen Importzollabgaben auf Stahl oder Aluminium bei der Einfuhr in die USA konfrontiert. Die EU hat daraufhin mit Gegenzöllen reagiert. Zwar wurden die Strafzölle unter der Regierung Bidens ausgesetzt, mit der Amtsübernahme durch Donald Trump nimmt die Thematik jedoch u.a. mit der Unterzeichnung der Proklamation “ADJUSTING IMPORTS OF STEEL INTO THE UNITED STATES” am 10. Februar 2025 wieder an Fahrt auf. 

Am 02. April 2025 - „Liberation Day“- hat Donald Trump die Einführung weiterer Zusatzzölle auf Einfuhren in die USA angekündigt. Die EU, der größte Handelspartner der USA, plant erneut Gegenmaßnahmen. Droht nun der Ausbruch eines globalen Handelskriegs?

Betroffene Waren und Ausnahmen

Einfuhren von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen werden seit Anfang April bereits mit zusätzlichen Zöllen von 25% belastet, ebenso wird dies Waren der Automobilindustrie betreffen. 

Im nächsten Schritt sollen Warenimporte in die USA auf unbestimmte Zeit mit einem generellen Zollsatz in Höhe von 10%, on top zu den bisher bestehenden Zöllen, belastet werden. Ausgenommen sind Warenlieferungen, die vor dem geplanten Datum des Inkrafttretens Anfang April verladen wurden und sich noch im Transit befinden. 

Neben den angekündigten güterbezogenen Zusatzabgaben auf bspw. Aluminium und Stahl, sowie dem oben erwähnten Zusatzzollsatz auf Importe aus allen Ländern, ist weiterhin die Einführung flächendeckender Zusatzzölle – einem sogenannten reziproken Zollsatz – geplant. Dieser trifft Länder, wo die USA geringere Zollsätze bemisst als ihre Handelspartner. Das Weiße Haus veröffentlicht hierzu eine Durchführungsverordnung (Executive Order), die diesen „unfairen Handel“ als nationale Bedrohung einstuft. Einfuhren von Waren mit Ursprung in diesen Ländern, die in den Augen der Amerikaner US-Exporte behindern, werden mit drastischen zusätzlichen Abgaben belegt. Je nach geografischer Lage wird es hier große Unterschiede geben.

Beispiele:
Land
Zusatzzoll
Europäische Union
20 %
China
34 %
Vietnam
46 %
Japan
24 %
Indien 26 %
Schweiz 31 %

Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier.  

Derzeit ausgenommen von dieser Regelung sind Waren, die bereits mit Zusatzzöllen belastet wurden, wie bspw. Waren aus Aluminium und Stahl, bestimmte KFZ und KFZ-Teile, Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter und Holzwaren. 
Weitere Informationen können Sie hier abrufen.

Bleiben Sie informiert:
Wir stellen eine Vielzahl verschiedenster internationaler Nomenklaturdaten / Zolltarifdaten in unserem Download-Center bereit. Herausgegeben werden diese länderspezifischen Datenfeeds durch Reguvis, sowie in Zusammenarbeit mit namhaften Kooperationspartnern. 

Gerne unterbreiten wir Ihnen bei Interesse ein Angebot zur Nutzung des entsprechenden Datenservices. 

Sofern es seitens der EU, als Reaktion auf die angekündigten US-Zölle, zur Festsetzung von Gegenzöllen kommen sollte, stellen wir mit unserem Datenservice TARIFE PREMIUM / TARIFE PREMIUM MULTILANGUAGE alle für die Einfuhr- bzw. Ausfuhrabwicklung relevanten Daten des elektronischen Zolltarifs in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung. So greifen Sie sowohl auf die 11-stelligen Importdaten für Deutschland (EZT-Originaldaten) inkl. Zollsätze, als auch auf die 10-stelligen Importdaten für die EU (TARIC) inkl. Zollsätze – mit Texten in allen Amtssprachen der EU – zu. Die Nutzung ist ebenfalls als webbasierte Auskunftsanwendung erhältlich. 

Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

Freihandelsabkommen nutzen

Durch die Festsetzung zahlreicher Zusatzzölle und die Androhung neuer Handelshemmnisse, ziehen andere Länder nun verstärkt an einem Strang und es gilt den freien Handel von Waren und Dienstleistungen zu fördern. 

Daher gewinnen sogenannte Freihandelsabkommen zunehmend an Bedeutung im internationalen Handel. Denn je unberechenbarer der globale Zollrahmen wird, desto relevanter werden diese grenzüberschreitenden Vereinbarungen. Diese ermöglichen eine zollfreie oder zollermäßigte Ein- oder Ausfuhr in bestimmte Länder. Ausschlaggebend dafür ist hierfür der sogenannte präferentielle Ursprung einer Ware. Ob Ihre Produkte die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie durch Prüfung der entsprechenden Verarbeitungsregeln des jeweiligen Abkommens ermitteln. 

Unser Datenservice Warenursprung und Präferenzen beinhaltet die codierten Verarbeitungsregeln verschiedenster Freihandelsabkommen und kann optimal formatiert in verschiedenste Präferenzmanagement-Lösungen integriert werden.

Nutzen Sie unsere Inhalte zur Prüfung: 
  • Präferenznachweise
  • Ursprungskalkulationen
  • Marktzugangsregeln 

Weiterführende Informationen zu dem Thema „Freihandelsabkommen“ finden Sie hier.

Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne!

Kontakt: Volker Herberth

Telefon: +49 6431 2891-22

Mail: tarife@reguvis.de

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