Betroffene Waren und Ausnahmen
Einfuhren von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen werden seit Anfang April bereits mit zusätzlichen Zöllen von 25% belastet, ebenso wird dies Waren der Automobilindustrie betreffen.
Im nächsten Schritt sollen Warenimporte in die USA auf unbestimmte Zeit mit einem generellen Zollsatz in Höhe von 10%, on top zu den bisher bestehenden Zöllen, belastet werden. Ausgenommen sind Warenlieferungen, die vor dem geplanten Datum des Inkrafttretens Anfang April verladen wurden und sich noch im Transit befinden.
Neben den angekündigten güterbezogenen Zusatzabgaben auf bspw. Aluminium und Stahl, sowie dem oben erwähnten Zusatzzollsatz auf Importe aus allen Ländern, ist weiterhin die Einführung flächendeckender Zusatzzölle – einem sogenannten reziproken Zollsatz – geplant. Dieser trifft Länder, wo die USA geringere Zollsätze bemisst als ihre Handelspartner. Das Weiße Haus veröffentlicht hierzu eine Durchführungsverordnung (Executive Order), die diesen „unfairen Handel“ als nationale Bedrohung einstuft. Einfuhren von Waren mit Ursprung in diesen Ländern, die in den Augen der Amerikaner US-Exporte behindern, werden mit drastischen zusätzlichen Abgaben belegt. Je nach geografischer Lage wird es hier große Unterschiede geben.
Beispiele:
Land
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Zusatzzoll
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Europäische Union
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20 %
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China
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34 %
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Vietnam
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46 %
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Japan
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24 %
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Indien
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26 %
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Schweiz
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31 %
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Eine detaillierte Übersicht finden Sie
hier.
Derzeit ausgenommen von dieser Regelung sind Waren, die bereits mit Zusatzzöllen belastet wurden, wie bspw. Waren aus Aluminium und Stahl, bestimmte KFZ und KFZ-Teile, Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter und Holzwaren.
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