Grundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle
ab 659,00 €
zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
Inhaltsverzeichnis
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Allgemeine Informationen
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.
Vorteile
- Sie erfahren in unserem Seminar, wie sich das US-(Re-)Exportkontrollrecht auf Ihr Unternehmen auswirkt und erhalten Praxistipps zur Umsetzung.
- Sie erlernen die wesentlichen Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts und verstehen, in welchen Konstellationen es angewendet werden muss.
- Networking mit anderen qualifizierten Teilnehmern
Zielgruppe
Sachbearbeiter und Führungskräfte aus Export/Vertrieb, Zollabwicklung und Logistik, Einkauf- und Rechtsabteilungen und alle, die Verantwortung in der Exportkontrolle wahrnehmen bzw. künftig wahrnehmen möchten, in Unternehmen, die US-Güter beziehen und weiterverarbeiten bzw. –verkaufen sowie Unternehmen mit sog. US-Bezug (z. B. Konzernmutter in USA). Es sind keine Vorkenntnisse im US-(Re-)Exportkontrollrecht erforderlich.
Agenda
Planung
10.00 Uhr – 18.00 Uhr, inklusive Pausen
Themenübersicht
- Einführung in die US-(Re-)Exportkontrolle (Entstehung, Grundbegriffe, zuständige Behörden etc.)
- Handel mit Rüstungsgütern (ITAR)
- Export Administration Regulations (EAR)
- Umgang mit Commerce Control List (CCL)
- Festlegung der US-Güterlistennummer (ECCN) und EAR99-Güter
- Genehmigungspflichten bei Re-Exporten
- De-minimis-Berechnung und License Exceptions
- Länderembargos gemäß EAR und OFAC
- US-Black-Lists
- Antragsverfahren
- Strafverfolgung und Sanktionen
- Diskussionen von Einzelfragen der Teilnehmer
Referent/innen

Dr. Ulrike Jasper ist Juristin und betreut mehr als seit 10 Jahren den Bereich des Außenwirtschaftsrechts bei der AEB SE. Sie verfasst Fachbeiträge zum europäischen Exportkontrollrecht, dem US-Re-Exportkontrollrecht sowie dem Sanktionslistenscreening.
Hinweise
Organisatorisches
Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.
In der Seminargebühr enthalten
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Teilnahmezertifikat
- Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)
ab 659,00 €
zzgl. MwSt. pro Teilnehmer