Fort- und Weiterbildungsangebote zum Thema Steuern

Steuerexpertinnen und Steuerexperten wissen: Kein Fachgebiet ist so komplex und dynamisch wie das Steuerrecht. Gleichzeitig gibt es kaum einen Lebens- oder Geschäftsbereich ohne steuerliche Berührungspunkte.

Steuerarten wie Verbrauchsteuern (z.B. die Energie- und Stromsteuer) und Immobiliensteuern (z.B. die Grundsteuer) sind ständigen rechtlichen Entwicklungen unterworfen.

Ob als Berufseinsteiger:in oder erfahrene Fachkraft – regelmäßige Fort- und Weiterbildung ist das A und O, um in steuerrechtlichen Fragen kompetent agieren und beraten zu können.

Alle Reguvis-Formate rund um das Fachgebiet Steuer

Neu
Änderungen durch das JStG 2022 bei der Bewertung des Grundvermögens
Webinar
Die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Mit dem JStG 2022 hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend überarbeitet und an die Bewertungsregelungen der Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst. Zum Teil wird befürchtet, dass die Änderungen zu höheren Steuern führen. Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen. Das Webinar erläutert Ihnen anschaulich, die neuen maßgeblichen Regelungen, die zu beachten sind.
ab 92,00 €
Kölner Tage Umsatzsteuer und Zoll
Kongress/Tagung
Besondere Steuer oder Steuer mit Besonderheiten? Mit den Kölner Tagen Umsatzsteuer und Zoll erhalten Sie grundlegendes Wissen über das Zollrecht und Mehrwertsteuerrecht, zwei verschiedene Regelungsbereiche, die aber durch wechselseitige Beziehungen geprägt sind. Werden Waren in die Europäische Union verbracht, finden auf den einen Vorgang sowohl zollrechtliche als auch mehrwertsteuerrechtliche Bestimmungen Anwendung. Bei aller Harmonie handelt es sich jedoch um zwei eigenständige Normengruppen, die aber unterschiedliche Zwecke verfolgen: einerseits Protektionismus, andererseits Gleichstellung. Die über Jahrzehnte von Rechtsprechung und Literatur unterstellte Konnexität von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ist in den letzten Jahren durch mehrere Urteile des EuGH in Frage gestellt worden. Viele Fallgestaltungen für das Verhältnis von Zoll und Mehrwertsteuer sind noch ungeklärt. Konferenz zur Schnittmenge von Zoll und (Einfuhr)Umsatzsteuer Schwerpunkt dieser Konferenz zur Schnittmenge von Zoll und (Einfuhr)Umsatzsteuer wird die Überlassung von Waren zum freien Verkehr und die daraus resultierenden Fragestellungen sein. Umfangreiche Erkenntnisse zur gemeinsamen Handhabung der beiden Regelungsbereiche ergeben sich nicht lediglich durch vielfältige Entscheidungen der deutschen und europäischen Rechtsprechung, sondern auch durch weitgreifende Änderungen des europäischen Gesetzgebers. Notwendigkeit zu handeln Nicht zuletzt die jüngsten Reformen aus Brüssel zu den Mehrwertsteuersätzen im April 2022 oder zur Verknüpfung von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und E-Commerce im Juli 2021 bzw. die geplanten Änderungen im Dezember 2022 führen dazu, dass sich Berater und Praktiker im Unternehmen mit dieser Thematik zwingend auseinander setzen müssen. Während das Zollrecht sowohl legislativ als auch administrativ auf einer bedeutenden Stufe der Harmonisierung im Binnenmarkt steht, gilt diese Bewertung nicht für die Mehrwertsteuer, wie Ländervergleiche zeitigen.
ab 980,00 €
Hybrid - IHK - Zertifikatslehrgang - Einführung in das Energie und Stromsteuerrecht
Zertifikatslehrgang
Der Hybrid-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 2022/23 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden – soweit bekannt – auch die geplanten Rechtsänderungen des Jahres 2022 vorgestellt. Das Seminar gliedert sich in sieben Themenbereiche. Wie der Name schon sagt, dient es der Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht beziehungsweise der Aktualisierung und Konsolidierung bereits vorhandenen Basiswissens. Der erste Themenschwerpunkt liegt auf den allgemeinen Bestimmungen des Energiesteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstände, Steuertarife, begünstigte und sonstige begünstigte Anlagen definiert. Der zweite umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas. Er untergliedert sich in die Bereiche Steueraussetzung, Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs, Freier Verkehr in sonstigen Fällen und in Steuerbefreiungen. Der dritte große Komplex behandelt die Regelungen für Kohle und zeigt auf, dass in diesem Spezialbereich sowohl andere Begriffsdefinitionen als auch andere energiesteuerliche Bestimmungen gelten als im zuvor beschriebenen zweiten Themenblock. Schwerpunkt vier befasst sich intensiv mit den Regelungen für Erdgas, die ebenfalls von den „üblichen“ Bestimmungen für Energieerzeugnisse abweichen. Der fünfte umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den allgemeinen Steuerentlastungen der §§ 46 bis 49 EnergieStG und den jeweils einschlägigen Regelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Danach folgt die Beschäftigung mit den Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52 EnergieStG. Weiterhin umfasst er die Anwen-dung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung im Rahmen der Stromerzeugung und der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nach den §§ 53 und 53a EnergieStG. Danach werden die Steuerentlastungen für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG (so genannter „Spitzenausgleich“) vorgestellt. Zum guten Schluss lernen die Teilnehmer die Steuerentlastungsmöglichkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergieStG, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 EnergieStG, für Diplomaten-kraftstoff nach § 59 und beim Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG kennen. Der sechste Themenschwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Stromsteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstand, Produzierendes Gewerbe, Steuertarif, Steuerentstehung und Steuerbefreiung definiert. Im Rahmen der Ausführungen zum Stromsteuerrecht sollen auch die Neuregelungen zur Steuerbefreiung für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien und für die Stromerzeugung in kleinen Stromerzeugungsanlagen zur Sprache kommen. Der siebte und letzte Themenschwerpunkt setzt sich einerseits mit den seit dem 1. Juli 2016 zu erfüllenden EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten und der hierzu erlassenen nationalen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflichten (EnSTransV) auseinander. Zum anderen beschäftigt er sich mit einem durchaus brisanten Thema. Die Inanspruchnahme oder Beantragung energie- und stromsteuerlicher Beihilfen ist zum einen für diejenigen Unternehmen nicht zulässig, die zu einer Rückzahlung von Beihilfen auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt verpflichtet worden sind und dieser Rückzahlungsanforderung nicht nachgekommen sind. Daneben gilt dieses Gebot auch für Unternehmen in Schwierigkeiten. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2018 geltenden §§ 3b EnergieStG und 2a StromStG. Staatliche Beihilfen finden sich in den §§ 3, 3a, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 53a, 54, 55, 56 und 57 EnergieStG sowie den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2, Absatz 3, 9b und 10 StromStG. Darüber hinaus befassen wir uns auch mit den beihilferechtlichen Erleichterungen seitens der EU-KOM und des nationalen Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Besonderer Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie Nach bislang 14 Präsenz- und Onlinelehrgängen findet unser 2023er Zertifizierungslehrgang aufgrund der Corona-Pandemie als Hybrid-Schulung statt. So können Sie unbesorgt in Ihrem Homeoffice an der Veranstaltung teilnehmen oder in Präsenz in unserem Campus der Reguvis Akademie in Köln. Hier werden selbstverständlich alle notwendigen Hygienemaßnahmen sicher ausgeführt. Die Abschlussprüfung wird ausschließlich in Präsenzform in unserem Campus in Köln absolviert. Anmerkung zur Unterrichtsgestaltung und Gliederung der Lerneinheiten Alle im Programm genannten Themen werden im Laufe des Zertifizierungslehrgangs angesprochen. Dabei bilden sich erfahrungsgemäß Schwerpunkte heraus. Zum einen sind dies Inhalte, die von Ihren Referenten als besonders wichtig angesehen werden. Zum anderen gehen wir auch so weit als möglich auf Ihre Wünsche ein. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Besonderheiten Ihres Unternehmens (z. B. Hersteller, Verwender oder Logistiker von Energieerzeugnissen). Insoweit stellt das Ihnen vorliegende Programm lediglich einen Gesamtüberblick dar. Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist Das moderne Energie- und Stromsteuerrecht ist so komplex, dass es nicht mehr genügt, sich Wissen durch „Einlesen“ in die Thematik zu verschaffen. Hinreichende Kenntnisse der Systematik von Energie- und Stromsteuergesetz, Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung - SpaEfV), Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV), einschlägigem EU-Beihilferecht und den jeweiligen Erlassen, Dienstvorschriften und Verfügungen der Generalzolldirektion sind Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit diesen Rechtsmaterien im betrieblichen Alltag. In der Lehrgangsgebühr sind enthalten: Umfangreiche Vortragsunterlagen in gedruckter Form und/oder als PDF Teilnahmebescheinigung Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung) Bei Bestehen des IHK Tests, erhalten Sie von der IHK Köln ein IHK Zertifikat Organisatorisches Für die Online-Teilnehmer: Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Ihr Referenten-Team Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht aktiv und berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.
ab 3.599,00 €
Grundlagen und Praxis der Besteuerung sowie die Abrechnung von Alkohol
Seminar
In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der Rechtsgrundlagen als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der Besteuerung von Alkohol, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden. Die Kenntnis über die Grundstruktur der regelkonformen Steueranmeldung für Alkohol ist Voraussetzung für strukturierte und ökonomische Arbeitserfolge. Die richtige praktische Handhabung leitet sich daraus ab. Unterliegen z. B. mit Alkohol gefüllte Pralinen der Steuerpflicht? Wie werden Mixgetränke steuerlich behandelt? Mit dem Siebten und Achten Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze und den entsprechenden Rechtsverordnungen, sowie dem Inkrafttreten der neuen Systemrichtlinie zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems ergeben sich zahlreiche Änderungen die es zu beachten gibt. Unter anderem sind künftig auch Waren des steuerrechtlich freien Verkhrs mit einem vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokument im EMCS-Verfahren zu befördern. Organisatorisches Bis zwei Wochen vor Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden. In der Seminargebühr enthalten Umfangreiche Seminarunterlagen Teilnahmezertifikat Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)
ab 799,00 €
Stromerzeugung u. KWK im Energie- und Stromsteuerrecht
Seminar
Mit dem Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und reinen Stromerzeugungsanlagen sind zahlreiche Rechte und Pflichten energie- und stromsteuerrechtlicher Natur verbunden denen sich dieses Praxisseminar widmet. Dabei werden die verschiedenen Anlagentechnologien und deren Auswirkung auf die Besteuerung der eingesetzten Energieerzeugnisse genauso wie die diversen Begünstigungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Voraussetzungen dargestellt und erläutert. Zudem wird verdeutlicht, welche Wechselwirkungen das Strom- und Energiesteuerrecht miteinander haben und wie sich die Vorgaben des EU-Beihilferechts im Zusammenhang mit Energieerzeugungsanlage konkret auswirken. Das Seminar enthält darüber hinaus zahlreiche Praxisbeispiele und es werden die aktuell zu verwendenden amtlichen Vordrucke vorgestellt.
ab 899,00 €
Grundlagen und Praxis des Energiesteuerrechts -Webinar für Einsteiger-
Webinar
Das Webinar behandelt die Grundlagen des mittlerweile äußerst komplexen und schnelllebigen Energiesteuerrechts und wird hierzu einen ersten Überblick vermitteln. Neben den europarechtlichen Grundlagen wird die Systematik des deutschen Energiesteuerrechts praxisnah dargestellt. Dabei stehen sowohl das Besteuerungsverfahren als auch die diversen Begünstigungs- und Entlastungstatbestände im Fokus. In der Webinargebühr sind enthalten: Umfangreiche Vortragsunterlagen im PDF-Format Teilnahmezertifikat Organisatorisches Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Geeigneter Browser: Google Chrome. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.
ab 529,00 €

Weitere Themen rund um Steuern

Was macht gute Fort- und Weiterbildungen zum Thema Steuern aus?

Gute Fort- und Weiterbildungen zum Thema Steuern unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Arbeit, indem sie die komplexe Materie des Steuerrechts für Sie aufbereiten. Für Ihren Erfolg setzen wir auf bewährte Faktoren:

  • Erfahrene Referentinnen und Referenten
  • Flexible Formate
  • Fokussierte Darstellung der Themen
  • Berücksichtigung aller aktuellen steuerrechtlichen Entwicklungen

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und bleiben Sie so im Steuerrecht auf dem Laufenden.

Was erwartet mich in Fort- und Weiterbildungen zum Thema Steuern bei Reguvis?

Wir von Reguvis verstehen die unterschiedlichen Bedürfnisse, die Fachleute im Bereich Steuern haben. Daher bieten wir Ihnen unterschiedliche Formate zur Fort- und Weiterbildung an. Ob (Auffrischungs-)Webinare, Seminare oder unser IHK-zertifizierter Lehrgang „Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht“ – Bei uns finden Sie, was Sie suchen. Der Dialog mit den Teilnehmenden ist das Herzstück aller Formate. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen direkt bei unseren kompetenten Referentinnen und Referenten zu platzieren.