Berufsbetreuung
Die Anforderungen an die Fach- und Sachkenntnisse rechtlicher Berufsbetreuer:innen sind hoch: Grundlegend sind umfassende Kenntnisse des eigentlichen Betreuungsrechts (materielles Recht, geregelt im BGB).
Erforderlich sind daneben auch Kenntnisse anderer einschlägiger Rechtsgebiete, beispielsweise dem Sozialrecht, Zivil- und Verfahrensrecht, Insolvenzrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht. Um eine Betreuung im Sinn des betroffenen Menschen führen zu können, werden zudem Kenntnisse und Fähigkeiten Pädagogik, Psychologie, Psychiatrie und der allgemeinen Sozialmedizin sowie methodische Grundkenntnisse in Beratungs- und Hilfeplanung sowie Gesprächsführung erwartet.
Unser umfassendes Fachmedienprogramm für Berufsbetreuer:innen bietet praxisbezogene Informationen zu allen Facetten der rechtlichen Betreuung.