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Allgemeine Informationen
Steuern sparen!... Steht in diesem Webinar besonders im Fokus. Praktischerweise sehen sowohl das Energiesteuer- als auch das Stromsteuerrecht zahlreiche Steuerentlastungen vor, die von Personen bzw. Unternehmen in Anspruch genommen werden können. Dazu müssen die Energieerzeugnisse bzw. der Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten Zwecken eingesetzt werden. Im Ergebnis kommt es zu einer teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.
Einfache Beantragung der Energie- und Stromsteuerentlastungen
Wir werden Ihnen in dem Webinar Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern.
Sie erhalten darüber hinaus wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit bzw. Abgabepflicht, Fristen).
Vorteile
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Sie erhalten umfassende Einblicke in die aktuellen Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht.
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Durch eine praxisnahe Darstellung werden Ihnen die energie- und stromsteuerrechtlichen Kenntnisse vermittelt, die für die praktische Abwicklung Ihres Tagesgeschäftes notwendig sind.
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Sie erhalten Sicherheit im Umgang mit den verschiedenen Entlastungstatbeständen und fühlen sich sicher im Umgang mit der Zollverwaltung.
Zielgruppe
Sachbearbeiter:innen, die mit der Beantragung von energie- und stromsteuerrechtlichen Steuerentlastungen betraut sind. Dabei richtet sich die Veranstaltung sowohl an Telinehmende, die bislang keine oder wenig Berührungspunkte mit dem Energie- und Stromsteuerrecht hatten als auch an diejenigen, die ihr Fachwissen in diesen schnelllebigen Rechtsgebieten auffrischen oder vertiefen wollen.
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Einsteiger ohne Vorkenntnisse als auch Personen mit Hintergrundwissen im Bereich der energie- und stromsteuerrechtlichen Steuerentlastungen.
Agenda
Planung
Donnerstag, 10.04.2025
09.00 Uhr Beginn
12.00 - 13.00 Uhr Mittagspause
15.30 Uhr Ende
Tee- und Kaffeepausen inklusive.
Freitag, 11.04.2025
09.00 Uhr Beginn
12.00 - 13.00 Uhr Mittagspause
15.30 Uhr Ende
Tee- und Kaffeepausen inklusive.
Themenübersicht
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in unserer Veranstaltung behandelt werden sollen. Durch aktuelle Rechtsänderungen können sich Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben.
Entlastungstatbestände im Stromsteuerrecht
- § 9a StromStG - Stromsteuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
- § 9b StromStG - Stromsteuerentlastung für Unternehmen
Entlastungstatbestände im Energiesteuerrecht
- § 51 EnergieStG - Energiesteuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
- § 53 EnergieStG - Energiesteuerentlastung für die Stromerzeugung
- § 53a EnergieStG - Energiesteuerentlastung für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
- § 54 EnergieStG - Energiesteuerentlastung für Unternehmen
Beantragung von Energie- und Stromsteuerentlastungen
- amtliche Vordrucke
- elektronische Abgabemöglichkeit
- elektronische Abgabepflichten
- Fristen
Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht
- Meldepflichten nach der EnSTransV
- Ausschluss von Begünstigungen für „Unternehmen in Schwierigkeiten“/Selbsterklärung Vordruck 1139
Rahmenprogramm
Referent:innen
Organisatorische Hinweise
WEBINARINFORMATIONEN
Wichtige Hinweise
Wir freuen uns über Fallbeispiele oder explizite Themen aus Ihrem Unternehmensalltag, welche – spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – vorab per E-Mail eingereicht werden können.
In der Teilnahmegebühr enthalten
- Teilnahmebescheinigung
- Umfangreiche Vortragsunterlagen (digital)
Technische Voraussetzungen
Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!