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Allgemeine Informationen
Die Aufklärung und Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote bildet einen eher speziellen Themenbereich im Vergaberecht ab. Bei verdächtig niedrigen Angeboten haben Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber die Pflicht die Kosten und den Preis des Angebots aufzuklären.
Was Sie in der Veranstaltung erwartet
Was sind ungewöhnlich niedrige Angebotspreise und wann sind Aufklärungsverhandlungen überhaupt möglich? Im Rahmen unseres Webinars erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Antworten zu diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung, finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.
Vorteile
- Lernen Sie, welche vergaberechtlichen Regelungen zu berücksichtigen sind.
- Erhalten Sie wertvolle Tipps für die Vorgehensweise bei Aufklärungsverhandlung und Preisprüfung in der Praxis.
- Erfahren Sie, wie Sie sich vor Rechtsunsicherheiten in der Praxis schützen können.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an die Zielgruppe der Auftraggeber:in (Vergabestellen, Bedarfsträger:in, Fachämter usw.) sowie an alle weiteren am Vergabeprozess interessierten und beteiligten Personen.
Für die Teilnahme sollten Vorkenntnisse im Vergaberecht vorhanden sein.
Agenda
Planung
Mittwoch, 07.02.2024
10.00 Uhr Beginn
12.00 Uhr Ende
Themenübersicht
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in den Modulen 1-4 unserer Veranstaltung behandelt werden.
- Wann sind Aufklärungsverhandlungen überhaupt möglich?
- Keine Aufklärung bei Angebotsausschluss
- Grundsatz BGH: Aufklärung geht vor Angebotsausschluss
- Preisprüfung: Grundlagen und Prüfungszweck
- Aufgreifschwelle für Preisprüfungen: Was sind ungewöhnlich niedrige Angebotspreise?
- Aufklärungsfragen und Bewertung
- Beispielsfälle aus der Rechtsprechung
Referent:innen

Martin Krämer, Rechtsanwalt, Ltd. Städt. Rechtsdirektor a.D., begann seine Tätigkeit bei der Stadt Bonn 1982 und war dort in mehreren Ämtern in leitender Position tätig. Der Fachbereich der öffentlichen Auftragsvergabe hat ihn in allen beruflichen Stationen bei der Stadt Bonn interessiert und begleitet. Von 2010 bis 2013 leitete er das Zentrale Vergabeamt der Stadt Bonn. Der Jurist hat für die Kommunalen Spitzenverbände bei der Vergaberechtsreform mitgewirkt, war Mitglied des "Beirates für Beschaffungswesen beim Deutschen Städtetag" und Mitglied im "Arbeitskreis der kommunalen Vergabejuristen in NRW". Zudem wirkte er seinerseits im informellen Arbeitskreis im Wirtschaftsministerium zur Erarbeitung der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW mit. Nach wie vor ist Martin Krämer Mitherausgeber und Autor bei der beim Bundesanzeiger Verlag erscheinenden Fachzeitschrift "VergabeNavigator" und Mitherausgeber des "Vergabehandbuches für die Durchführung von kommunalen Bauvergaben in NRW". Daneben ist er Dozent an der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Stuttgart, hält er zahlreiche Vorträge und führt verschiedene Seminare rund um das Thema der öffentlichen Auftragsvergabe durch.
Organisatorische Hinweise
WEBINARINFORMATIONEN
In der Teilnahmegebühr enthalten
- Teilnahmezertifikat
- Umfangreiche Vortragsunterlagen (digital)
Technische Voraussetzungen
Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
ANMELDEHINWEISE
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung von uns per E-Mail.
Sobald die Mindestanzahl der Teilnehmenden erreicht ist, erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrer gebuchten Veranstaltung.
In unserer Reguvis-Cloud können Sie sich die Vortragsunterlagen zu Ihrer Veranstaltung schnell und unkompliziert als PDF-Datei herunterladen.
Sollten Sie Rückfragen haben oder sich nicht sicher sein, ob diese Veranstaltung für Sie passend ist, sprechen Sie uns gerne an. Unser Team berät Sie gerne!