Exportkontrolle bei Technologietransfer
Sicherheit im digitalen und analogen Datenaustausch
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Allgemeine Informationen
Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch keine Ausfuhrzollabfertigung, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.
Herausforderung digitale Datenübermittlung
Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute digital durch die Welt geschickt. Sei es per
E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall schwer beherrschbar. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.
Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis
Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.
Vorteile
- Sie erlernen fundiert die rechtlichen Grundlagen zur exportkontrollrechtlichen Prüfung von Technologie und Software.
- Sie erhalten die Kriterien zur Unterscheidung von kontrollierten und nicht kontrollierten Technologien und Software.
- Sie erfahren, wie Sie die Vorgaben in Ihrem Unternehmen umsetzen und erhalten wertvolle Praxistipps.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Exportkontrollverantwortliche in sachbearbeitender oder leitender Funktion, an Compliance-Beauftragte, an Mitarbeitende von Rechtsabteilungen und an alle Interessierten, die die exportkontrollrechtlichen Vorgaben für Technologie und Software erlernen möchten.
Vorkenntnisse im Bereich Exportkontrolle sind von Vorteil.
Agenda
Planung
Freitag, 08.11.2024
09.00 Uhr Beginn
13.00 Uhr Ende
Tee- und Kaffeepausen inklusive.
Themenübersicht
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in unserer Veranstaltung behandelt werden sollen. Durch aktuelle Rechtsänderungen können sich Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben.
-
Kurzüberblick über die vier Säulen der Exportkontrolle
Güter (Waren, Technologie, Software)
Personen (Sanktionslisten)
Länder (Embargomaßnahmen)
Verwendungszweck -
Technologie und Software
Begriffsbestimmung
Klassifizierung in den Güterlisten
Verwendungsbezogene Beschränkungen (digitale Überwachung)
Ausfuhrbegriff beim Technologie-/Softwaretransfer
Genehmigungserfordernisse und -erleichterungen -
Technische Unterstützung
Begriffsbestimmung
Genehmigungserfordernisse und -erleichterungen -
Haftung und Verantwortlichkeiten
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Gemeinsame Diskussion/Fragerunde
Rahmenprogramm
Referent:innen
Organisatorische Hinweise
WEBINARINFORMATIONEN
Wichtige Hinweise
Wir freuen uns über Fallbeispiele oder explizite Themen aus Ihrem Unternehmensalltag, welche – spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – vorab per E-Mail eingereicht werden können.
In der Teilnahmegebühr enthalten
- Teilnahmezertifikat
- Umfangreiche Vortragsunterlagen (digital)
Technische Voraussetzungen
Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!