Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz
Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Allerdings haben Steuerzahler:innen die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten...
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Allgemeine Informationen
Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Allerdings haben Steuerzahler:innen die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.
Die Webinar-Reihe Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dadurch können Sie die Wertansätze und Bewertungsgrundlagen nachvollziehen. Ferner ermöglicht es Ihnen, einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten zu führen. Seit 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine konkrete Zertifizierung von Sachverständigen.
Die konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens werden aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch das Spannungsfeld der Berücksichtigung von Belastungen. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert. Hierzu hat die Finanzverwaltung Ende 2022 gleich lautende Erlasse herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit bestehen neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis.
Modul 1
Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken dargestellt.
Modul 2
Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung im Ertragswertverfahren dargestellt.
Modul 3
Mit dem Jahressteuergesetz hat der Gesetzgeber das Sachwertverfahren erneut angepasst. Zuletzt erfolgte eine Korrektur des Sachwertverfahrens des Bewertungsgesetzes zum 1.1.2016. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die ImmoWertV 2021 anpassen. Damit gilt eine verbindliche Bindung an den Baupreisindex, der jährlich vom Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen ist. Ferner ist ein Regionalisierungsfaktor eingeführt worden und die Berücksichtigung eines Alterswertminderungsfaktors erforderlich. Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung im Sachwertverfahren dargestellt.
Modul 4
Die im Steuerrecht erforderliche Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. In erster Linie ist die Abgrenzung wichtig, um zu entscheiden, welche Bestandteile eines Grundstücks nicht in die Wertermittlung einzubeziehen sind. Das ist auch Sie für Gutachter oder Gutachterin maßgebend, wenn Sie den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer führen wollen. Darüber hinaus sind die Abgrenzungsgrundsätze jedoch auch für andere Steuerarten maßgebend, wie beispielsweise für die Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sowie ggf. für Investitionszulagen. Dieses Modul stellt dar, wann nach der Maßgabe des Bewertungsgesetzes eine Betriebsvorrichtung vorliegt. Die wesentlichen Regelungen ergeben sich dabei aus dem sog. Abgrenzungserlass der Finanzverwaltung. Darüber hinaus sind auch Entscheidungen der Rechtsprechung von Bedeutung, die in dem Seminar zu Veranschaulichung exemplarisch dargestellt werden.
Modul 5
Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Diese enthalten eine Vielzahl von Pauschalierungen, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.
Neu: Seit Juli 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine konkrete Zertifizierung von Sachverständigen. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung Ende 2022 gleich lautende Erlasse herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.
Das Webinar erläutert in einem einführenden Überblick, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Anschließend werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wie das Finanzamt mit Belastungen durch ein Nießbrauchsrecht umgeht. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.
Vorteile
- Die Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung werden nachvollziehbar erläutert
- Berücksichtigt die Änderungen des Jahressteuergesetzes
- Sie profitieren von der Expertise des Referenten
Zielgruppe
Die Veranstaltung wendet sich an Sachverständige, Mitglieder von Gutachterausschüssen,
Steuerberater:innen, Fachanwälte und Fachanwältinnen für Steuerrecht und alle Interessierten.
Agenda
Planung
Modul 1: 12.06.23 I 10.00 - 11.30 Uhr
Modul 2: 13.06.23 I 10.00 - 11.30 Uhr
Modul 3: 15.06.23 I 10.00 - 11.30 Uhr
Modul 4: 16.06.23 I 10.00 - 11.30 Uhr
Modul 5: 19.06.23 I 10.00 - 11.30 Uhr
Themenübersicht
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Modul 1: Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer
- Einführung
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Steuerliche Maßgeblichkeit bei der Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer
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Auswirkungen einer Bewertung
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Escape-Klausel durch Sachverständigengutachten
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Umfang des Grundvermögens
- Begriffsbestimmungen
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Gebäudebegriff
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Abgrenzung von den Betriebsvorrichtungen
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Vorrang der steuerlichen Verfahren
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Definition der Grundstücksarten und neuer Wohnungsbegriff
- Bewertung von unbebauten Grundstücken
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Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
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Maßgeblicher Grundstücksmarktbericht
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Wertbeeinflussende Merkmale
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Enge Grenzen der Modifikation von Bodenrichtwerten
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Planungsrechtliche Geschossflächenzahl
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Abweichende Grundstücksgröße
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Wertrelevante Geschossflächenzahl
- Grenzen des Pauschalverfahrens
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Modul 2: Steuerliches Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer
- Allgemeines
- Ertragswertverfahren
-
Förmliches Feststellungsverfahren
-
Bewertungsverfahren in Abhängigkeit der Grundstücksarten
-
Berechnungsschema
- Ermittlung des Gebäudeertragswerts
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Ermittlung der maßgebenden Miete
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Umfang in den Mietertrag einzubeziehenden Beträge
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Nicht zur Miete gehörende Zahlungen
-
Voraussetzungen für den Ansatz der üblichen Miete
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Bestimmung des Jahresertrags bei Ferienwohnungen
-
Ableitung der üblichen Miete aus dem Mietspiegel
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Ableitung der üblichen Miete aus dem zu bewertenden Objekt
-
Angepasste Bewirtschaftungskosten nach dem Jahressteuergesetz 2022
-
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer
-
Gründe für eine Verlängerung der Gesamtnutzungsdauer
-
Kapitalisierung des Gebäudereinertrags
-
Bestimmung des Liegenschaftszinssatzes nach dem Jahressteuergesetz 2022
-
Ansatz des gesetzlich festgelegten Liegenschaftszinssatzes
Modul 3: Steuerliches Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer
- Allgemeines
- Sachwertverfahren
- Förmliches Feststellungsverfahren
- Bewertungsverfahren in Abhängigkeit der Grundstücksarten
- Berechnungsschema
- Ermittlung des Gebäudesachwerts
- Tabelle Regelherstellungskosten
- Jährliche Baupreisindizes
- Regionalisierungsfaktor nach dem Jahressteuergesetz 2022
- Alterswertminderung nach dem Jahressteuergesetz 2022
- Ansatz eines Mindestwert-Restwerts
- Wertzahlen
- Brutto-Grundfläche
- Änderung bei besonders werthaltigen Außenanlagen
- Rechtsprechung: „Regelmäßiger“ Mindestwertansatz im Sachwertverfahren
- Grenzen des Pauschalverfahrens
Modul 4: Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen
- Allgemeines
- Erhebliche Konsequenzen bei der steuerlichen Behandlung
- Steuerübergreifende Bedeutung der Abgrenzungsfragen
- Umfang des Grundvermögens
- Maßgeblichkeit des Bewertungsgesetzes
- Gleich lautende Ländererlasse zur Abgrenzungsfrage
- Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen
- Abgrenzungsschema
- Zusammenhang zum Gewerbe
- Wesentliche Bestandteile
- Zubehör
- Gebäudebegriff
- Abschließende Bestimmung der Gebäudemerkmale
- Möglichkeit des Aufenthalts von Menschen
- Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung
- Standfestigkeit
- Feste Verbindung mit dem Grund und Boden
- Beständigkeit
- Beispiele aus Rechtsprechung und Verwaltung
Modul 5: Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung
Referent/innen

Dipl.-Finanzwirt Wilfried Mannek Regierungsdirektor, Referent im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen; zuständig u.a. für die Grundsteuer, die Bewertung von Immobilien und Unternehmen.
Hinweise
ANMELDEBESTÄTIGUNG
Wir bestätigen Ihnen zunächst den Eingang Ihrer Anmeldung per E-Mail.
Tragen Sie daher bitte Ihre E-Mail-Adresse ein. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde.
Die Rechnung folgt per Post.
Für den Fall, dass Sie im Vorfeld bestimmte Themen, Fragen oder gar explizite Punkte haben, welche besprochen werden sollen, können Sie uns diese selbstverständliche vorab per E-Mail zuschicken, so dass sich unser/e Referent:in hier vorbereiten und diese ausführlich beantworten können.
Sollten Sie Rückfragen haben oder sich nicht sicher sein, ob diese Veranstaltung für Sie passend ist, sprechen Sie uns gerne an. Unser Team berät Sie gerne!
WEBINARINFORMATIONEN
Unterlagen
Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die Vortragsunterlagen digital zur Verfügung gestellt.
In der Webinargebühr ist enthalten
Teilnahmezertifikat
Umfangreiche Vortragsunterlagen
Technische Voraussetzungen für ZOOM
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung ZOOM. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link ¬– einige Minuten vor Beginn des Webinars – wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserer Veranstaltungsorganisation gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre E-Mail-Adresse an den Anbieter (vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zum Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden, für alle andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Webinar sichtbar.