Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung Gutachten 2018 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Umfangreicher Expertenbericht mit konkreten Handlungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen und Rahmenbedingungen
Erscheinungstermin: 16.08.2018
Das umfangreiche Gutachten knüpft an das bereits im Jahr 2014 veröffentlichte Gutachten zur „Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche“ an und beleuchtet verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung.
Bibliographische Angaben
Bestellnummer: 171903180 784 Seiten 21,0 x 29,7 cm Drucksachen
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Torben Funk Tel (0221) 97668-340 Fax (0221) 97668-344 E-Mail
Wie können die erheblichen, dennoch begrenzten Mittel, die in Deutschland für das hohe Gut „Gesundheit“ aufgebracht werden, so eingesetzt werden, dass das Wohl der Patienten bzw. der Versicherten bedarfsgerecht und in hoher Qualität erreicht wird? Dies war die Ausgangsfrage des neuen Gutachtens, das der Sachverständigenrat Gesundheit heute dem Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Lutz Stroppe überreichte. Das BMG wird das Gutachten an Bundestag und Bundesrat weiterleiten.
Der Vorsitzende des Sachverständigenrats, Prof. Ferdinand Gerlach: „Unsere Analysen der vorhandenen Angebote und der konkreten Inanspruchnahme ambulanter und stationärer Leistungen lassen erkennen: Trotz vielfältiger Reformgesetze gibt es weiterhin – nebeneinander –
Über-, Unter- und Fehlversorgung im deutschen Gesundheitssystem. Wir empfehlen, hier mit einem Bündel von Maßnahmen gegenzusteuern. Oberstes Ziel muss dabei das Wohl der Patientinnen und Patienten sein: nicht nur der gegenwärtigen, sondern auch der zukünftigen. Alle Versicherten müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen im Krankheitsfall wirksam geholfen wird. Deshalb müssen die zur Verfügung stehenden Mittel gezielt und nachhaltig eingesetzt werden. Damit soll jeder eine Versorgung erhalten, die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, seinem objektiven Bedarf und in diesem Rahmen auch seiner informierten Entscheidung entspricht.“
Um dies zu erreichen, macht der Rat zahlreiche Steuerungsvorschläge insbesondere für das zukünftige Angebot von Kliniken und Praxen und für die Inanspruchnahme des Gesundheitswesens durch Patienten und ihre Angehörigen. Prof. Gerlach: „Es geht nicht notwendig um mehr, sondern um gezieltere Steuerung. Dabei müssen die Selbstbestimmung des Patienten geachtet und gefördert werden. Die Stärkung der Gesundheitskompetenz der Versicherten ist deshalb eine wichtige Forderung des Rates. Zugleich halten wir aufeinander abgestimmte Anreize zu einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung und Nutzung des Angebots für unverzichtbar. Wir sehen die Notwendigkeit, die Patienten besser durch das sehr komplexe Gesundheitssystem zu lotsen. Diese Rolle sollten primär – im Rahmen eines gestuften Versorgungssystems – entsprechend qualifizierte Hausärzte übernehmen.“
Aus der Pressemitteilung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen:
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Der Bericht gliedert sich nach den folgenden Schwerpunkte:
Teil I: Die sektorale ambulante und stationäre Versorgung – Strukturmerkmale und Potenziale
Teil II: Zukunftsperspektiven – Eine bedarfsgerechte sektorenübergreifende Versorgung
Teil III: Bedarfsgerechte, koordinierte Versorgung in ausgewählten Indikationsbereichen
Der Bericht enthält umfangreiches Begleitmaterial mit zahlreichen Abbildungen, Tabellen und grafischen Darstellungen.
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Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat die Aufgabe, im Abstand von zwei Jahren Gutachten zu erstellen und in diesem Rahmen
- die Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren,
- unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen zu entwickeln,
- Vorschläge für medizinische und ökonomische Orientierungsdaten vorzulegen, sowie
- Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.
Der Rat besteht aus den folgenden Personen:
Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach
Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille
Prof. Dr. rer. pol. Wolfgang Greiner
Prof. Dr. phil. Gabriele Meyer
Prof. Dr. med. Marion Haubitz
Prof. Dr. med. Petra A. Thürmann
Prof. Dr. rer. oec. Jonas Schreyögg
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