NSU-II-Untersuchungsausschuss Beschlussempfehlung und Bericht des 3. Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes
Erscheinungstermin: 12.07.2017
Am 26. Januar 2012 setzte der 17. Deutschen Bundestag den 2. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode ein und beauftragte diesen Ausschuss damit, „sich ein Gesamtbild [zu] verschaffen zur Terrorgruppe ‚Nationalsozialistischer Untergrund‘, ihren Mitgliedern und Taten, ihrem Umfeld und ihren Unterstützern sowie dazu, warum aus ihren Reihen so lange unerkannt schwerste Straftaten begangen werden konnten.“
Der Auftrag des „NSU-Untersuchungsausschusses“ der 17. Wahlperiode
Hintergrund der Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses war das Bekanntwerden der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) im November 2011. Als mutmaßliche Mitglieder dieser Terrorgruppe waren die Thüringer Rechtsextremisten Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe identifiziert worden. Bis Anfang des Jahres 2012 hatten die strafrechtlichen Ermittlungen den Verdacht erhärtet, dass die Terrorgruppe NSU neun Morde an Geschäftsleuten mit Wurzeln in der Türkei und in Griechenland, den Mord an der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter, den Mordversuch an deren Kollegen Martin A., mindestens drei Bombenanschläge mit rund zwei Dutzend zum Teil lebensgefährlich und schwer Verletzten sowie in den Jahren von 1998 bis 2011 15 Raubüberfälle, bei denen ebenfalls Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden, begangen haben soll. Der 2. Untersuchungsausschuss hatte den Auftrag zu klären, „welche Informationen den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden vom 1. Januar 1992 bis zum 8. November 2011 zu den Personen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, zu den sie unterstützenden Personen und Organisationen sowie zu den der Terrorgruppe ‚Nationalsozialistischer Untergrund’ oder ihren Mitgliedern
zugeordneten Straftaten vorlagen oder bei sachgerechtem Vorgehen hätten vorliegen müssen, wie diese Erkenntnisse jeweils in den Behörden bewertet wurden, wie sie gegebenenfalls zum damaligen Zeitpunkt sachgerecht hätten bewertet werden müssen und welche Aktivitäten durch die Behörden hinsichtlich dieser Personen und Straftaten jeweils erfolgten oder bei sachgerechtem Vorgehen hätten erfolgen müssen.“
Der Zeitraum nach dem 8. November 2011 war nicht Bestandteil des Untersuchungsauftrags dieses Ausschusses.
Bibliographische Angaben
Bestellnummer: 171812950 1798 Seiten 29,7 x 21,0 cm Drucksachen
Kontakt

Alexander Fink Tel (0221) 97668-348 Fax (0221) 97668-344 E-Mail
Mitglieder des Untersuchungsausschusses
Die Fraktionen im Deutschen Bundestag benannten folgende Abgeordnete als ordentliche sowie stellvertretende Mitglieder des Untersuchungsausschusses:
CDU/CSU-Fraktion
Clemens Binninger
Dr. Stefan Heck
Sylvia Jörrißen
Uda Heller
Armin Schuster (Weil am Rhein)
Alexander Hoffmann
Dr. Volker Ullrich
Thorsten Hoffmann (Dortmund)
SPD-Fraktion
Uli Grötsch
Dr. Eva Högl
Susann Rüthrich
Sönke Rix
Fraktion DIE LINKE.
Petra Pau
Frank Tempel
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Irene Mihalic
Monika Lazar
Bibliographische Angaben
Bestellnummer: 171812950 1798 Seiten 29,7 x 21,0 cm Drucksachen
Kontakt

Alexander Fink Tel (0221) 97668-348 Fax (0221) 97668-344 E-Mail
Ähnliche Produkte
Drucksachen
Cum/Ex-Geschäfte - Untersuchungsausschuss
Beschlussempfehlung und Bericht des 4. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes mehr
€ 29,00 inkl. 7% MwSt. für Auslandskunden zzgl. Versandkosten
Drucksachen
VW-Abgasskandal-Untersuchungsausschuss
Beschlussempfehlung und Bericht des 5. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes mehr
€ 29,00 inkl. 7% MwSt. für Auslandskunden zzgl. Versandkosten
Drucksachen
Edward-Snowden-Untersuchungsausschuss (NSA)
Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes mehr
€ 59,00 inkl. 7% MwSt. für Auslandskunden zzgl. Versandkosten