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Lassen Sie sich zu verbrauchsteuerlichen Themen fort- und weiterbilden

Sie wollen das EMCS-Verfahren besser verstehen und anwenden? Sie brauchen Sicherheit bei den neuen EU-Vorschriften? Bei einer Warengruppe sind Sie nicht mehr sicher, was zu beachten ist? Reguvis unterstützt Sie hierbei mit unseren Hilfsmitteln, die wir insbesondere für Fachleute entwickelt haben, die für die Ein- und Ausfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren verantwortlich sind. Sämtliche Facetten der Besonderheiten solcher Waren wie zum Beispiel Tabak, Alkohol und Energieerzeugnisse werden mit Ihnen in unseren Seminaren und Webinaren ausführlich besprochen.

In unserer Fort- und Weiterbildung werden für Sie Themen wie Verbrauchsteuer der EU vs. deutsches Steuergebiet und warenspezifische Verbrauchsteuersätze mit praxisnahen Fallbeispielen erläutert.

Weitere Formate für Zoll- und Einfuhr/Ausfuhrverantwortliche

Neu
Elektromobilität und Ladeinfrastruktur im Stromsteuerrecht
Webinar
In diesem Webinar werden die Grundlagen und die aktuellen praktischen Herausforderungen bei der Elektromobilität im Stromsteuerrecht behandelt. Dabei stehen für Unternehmen sowohl die Frage des Versorgerstatus und hiervon zu nutzende Ausnahmen sowie die Wirkung des Betriebs einer Ladesäule auf Erlaubnisse und Entlastungsanträge im Fokus. Mobilitätskonzepte werden durch neue Technologien ersetzt. Eine große Herausforderung ist daher insbesondere die Kenntnis der Verträge und Lieferkonditionen sowie der tatsächlichen Verhältnisse am jeweiligen Standort. Elektromobilität und Ladeinfrastruktur im Stromsteuerrecht Sie lernen die Regeln über die Abgaben von Strom u. a. für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter, E-Tretroller). Definition in der Stromsteuer-Durchführungsverordnung Der Begriff Elektromobilität wird im Stromsteuergesetz und in der Stromsteuer-Durchführungsverordnung unmittelbar aufgegriffen und definiert. Dies war erforderlich, da für Stromentnahmen zur Elektromobilität besondere Bestimmungen gelten und diese daher gesondert beurteilt werden müssen. Die Definition und Einordnung der Elektromobilität im Stromsteuerrecht ist nicht allen Punkten identisch zum Verständnis aus anderen Rechtsbereichen. Die entsprechenden Vorschriften und Tatbestände werden im Einzelnen erörtert.
ab 259,00 €
Neu
Maßnahmen bei der verbrauchsteuerlichen Betriebsprüfung durch Hauptzollämter
Webinar
Sie führt eine Prüfungsanordnung des Hauptzollamts zur Verbrauchsteuer zu großen Unsicherheiten? Besonders im Fokus der Hauptzollämter steht regelmäßig die Energiesteuer und die Stromsteuer. Neben den detaillierten verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen sind auch spezielle verfahrensrechtliche Vorschriften wie bspw. die besonderen Verjährungsfristen bei den Verbrauchsteuern zu beachten. Mit dem Webinar „Prüfung der Hauptzollämter zur Verbrauchssteuer“ und der richtigen Vorbereitung lassen sich aber oftmals kritische Situationen vermeiden. Vor diesem Hintergrund müssen Sie als Sachbearbeiter:in die verschiedenen Maßnahmen der Hauptzollämter (Steueraufsicht, Außenprüfung, Zollfahndung) abgrenzen und dabei Ihre jeweiligen Rechte und Pflichten kennen. Seien Sie im Falle einer Betriebsprüfung vorbereitet Auch bei der Betriebsprüfung schreitet die Digitalisierung voran: Durch den Einsatz spezialisierter Software können Anomalien in den Massendaten des geprüften Unternehmens sekundenschnell und vollautomatisch aufgedeckt werden. Aktuelle Änderungen zur Beschleunigung der Betriebsprüfung Zu beachten sind aktuelle Änderungen der Abgabenordnung (AO). Außenprüfungen sollen künftig früher begonnen und abgeschlossen werden. Die Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen soll gefördert werden. Das Gesetz zur Umsetzung der “DAC 7”-Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (Amtshilferichtlinie) und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrecht ist am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
ab 299,00 €
Einführung in das Abgabenrecht für Verbrauchsteuern
Webinar
Strafen entgehen? Fehler vermeiden! Die Abgabenordnung ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet. Sie setzten sich dauernd oder nur zeitweise mit verbrauchsteuerlichen Sachverhalten auseinandersetzen? Sie sind erfahren im Verbrauchsteuerbereich oder Neueinsteiger:in? Dann sind Sie in unserer Hybridveranstaltung Einführung in das Abgabenrecht für Verbrauchsteuern genau richtig! Sie lernen die Grundlagen der Abgabenordnung für Verbrauchsteuern Als so genanntes Allgemeines Steuerrecht beziehungsweise Steuerverfahrensrecht ist in der Abgabenordnung geregelt, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden. Daneben sind in der Abgabenordnung Vorschriften über außergerichtliche Rechtsbehelfe sowie zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht enthalten. Während die einzelnen Steuergesetze (z.B. Einkommensteuergesetz oder Umsatzsteuergesetz) als materielle Vorschriften des Steuerrechts die konkreten Bestimmungen zur Berechnung der Steuer und zur Steuerentstehung regeln, enthält die Abgabenordnung grundsätzliche Vorgaben darüber, wie die Festsetzung und Einrichtung der Steuer zu erfolgen hat. Grundkenntnisse des Allgemeinen Steuerrechts sind unbedingt erforderlich Sie benötigen die Grundkenntnisse, um verbrauchsteuerrechtliche Sachverhalte und die damit zusammenhängenden Regelungen und Begriffe richtig einordnen zu können.
ab 959,00 €
Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts
Webinar
Verbrauchsteuerrechtliche Definition von „Strom“ und die dazugehörigen steuerrechtlichen Begriffe sowie den anzuwendenden Steuertarif kennen lernen Sie lernen die Grundlagen und erhalten einen ersten Überblick über das Stromsteuerrecht. Neben den europarechtlichen Grundlagen wird die Systematik des deutschen Stromsteuerrechts praxisnah dargestellt. Sowohl das Besteuerungsverfahren als auch die diversen Begünstigungs- und Entlastungstatbestände stehen dabei im Fokus. Das erwartet Sie Es wird ein umfassender Überblick über die vorhandenen Rechtsquellen und deren Systematik vorgestellt. In diesem Webinar werden sowohl die europarechtlichen Grundlagen (insbesondere die Energiesteuerrichtlinie) als auch deren Umsetzung in nationales Recht (Stromsteuergesetz und Stromsteuer-Durchführungsverordnung) sowie begleitende Informationsquellen vorgestellt. Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von Steuerbefreiungen oder als Steuerentlastung gewährt werden. Hier werden die zentralen Begünstigungstatbestände (bspw. für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder für den Einsatz von Strom im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das Antragsverfahren sowie die dabei zu verwendenden amtlichen Vordrucke behandelt. Schwerpunkte wie die Erzeugung, Weiterleitung und die Steuerentstehung werden dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des Steuerschuldners einschließlich der durch diese zu erfüllenden Verpflichtungen (Steueranmeldung, -entrichtung, etc.) thematisiert. Die Mehrheit der stromsteuerrechtlichen Begünstigungen sind als Beihilfe im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren. Wir zeigen Ihnen die Abgabe einer Selbsterklärung mittels Vordruck 1139.
ab 529,00 €
Grundlagen und Praxis der Besteuerung von Tabakwaren
Webinar
Sie erlernen die Grundlagen des Tabaksteuerrechts und werden hierzu einen ersten Überblick erhalten. Neben den europarechtlichen Grundlagen wird die Systematik des deutschen Tabaksteuerrechts im Webinar Grundlagen und Praxis der Besteuerung von Tabakwaren praxisnah dargestellt. Dabei stehen sowohl das Besteuerungsverfahren als auch die neuen Regelungen zu Liquids und Substituten im Fokus. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die Rechtquellen und deren Systematik Dabei lernen Sie sowohl die europarechtlichen Grundlagen (insbesondere die Tabaksteuerrichtlinie) als auch deren Umsetzung in nationales Recht (Tabaksteuergesetz und Tabaksteuer-Durchführungsverordnung) sowie begleitende Informationsquellen (bspw. Dienstvorschriften) kennen. Welche Produkte werden als Tabakwaren besteuert? In dem Webinar werden Ihnen die Waren, die der Tabaksteuer unterliegen (Steuergegenstände) vorgestellt. Daneben besprechen wir die Grundlagen zur Herstellung, Lagerung und Beförderung von Tabakerzeugnissen und und die Steuerentstehungstatbestände. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des Steuerschuldners einschließlich der durch diesen zu erfüllenden Verpflichtungen thematisiert. Die Entrichtung der Tabaksteuer durch die Verwendung von Tabaksteuerzeichen Im Webinar werden die Berechnung des Steuerwertes, das Verfahren des Steuerzeichenbezugs und die dafür erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Existieren Handelsbeschränkungen im deutschen Tabaksteuerrecht? Tabakwaren unterliegen einer Reihe von Verwendungs- und Handelsbeschränkungen , die Ihnen im Webinar im Einzelnen vorgestellt werden. Steuerbegünstigungen im Tabaksteuerrecht Das Tabaksteuerrecht kennt einige Steuerbegünstigungen, die in Form von Steuerbefreiungen, oder in Form von Entlastungen gewährt werden. Im Webinar werden die zentralen Begünstigungstatbestände einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das Antragsverfahren sowie die dabei zu verwendenden amtlichen Vordrucke behandelt. Seien Sie gewappnet vor Außenprüfungen der Hauptzollämter Tabakwarenhersteller als auch Tabaksteuerschuldner unterliegen Außenprüfungen und Steueraufsichtsmaßnahmen durch die Hauptzollämter. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit diesen Prüfungsmaßnahmen vor.
ab 659,00 €
Hybrid - IHK - Zertifikatslehrgang - Einführung in das Energie und Stromsteuerrecht
Zertifikatslehrgang
Der Hybrid-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 2022/23 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden – soweit bekannt – auch die geplanten Rechtsänderungen des Jahres 2024 vorgestellt. Das Seminar gliedert sich in sieben Themenbereiche. Wie der Name schon sagt, dient es der Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht beziehungsweise der Aktualisierung und Konsolidierung bereits vorhandenen Basiswissens. Der erste Themenschwerpunkt liegt auf den allgemeinen Bestimmungen des Energiesteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstände, Steuertarife, begünstigte und sonstige begünstigte Anlagen definiert. Der zweite umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas. Er untergliedert sich in die Bereiche Steueraussetzung, Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs, Freier Verkehr in sonstigen Fällen und in Steuerbefreiungen. Der dritte große Komplex behandelt die Regelungen für Kohle und zeigt auf, dass in diesem Spezialbereich sowohl andere Begriffsdefinitionen als auch andere energiesteuerliche Bestimmungen gelten als im zuvor beschriebenen zweiten Themenblock. Schwerpunkt vier befasst sich intensiv mit den Regelungen für Erdgas, die ebenfalls von den „üblichen“ Bestimmungen für Energieerzeugnisse abweichen. Der fünfte umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den allgemeinen Steuerentlastungen der §§ 46 bis 49 EnergieStG und den jeweils einschlägigen Regelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Danach folgt die Beschäftigung mit den Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52 EnergieStG. Weiterhin umfasst er die Anwen-dung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung im Rahmen der Stromerzeugung und der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nach den §§ 53 und 53a EnergieStG. Danach werden die Steuerentlastungen für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG (so genannter „Spitzenausgleich“) vorgestellt. Zum guten Schluss lernen die Teilnehmer die Steuerentlastungsmöglichkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergieStG, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 EnergieStG, für Diplomaten-kraftstoff nach § 59 und beim Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG kennen. Der sechste Themenschwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Stromsteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstand, Produzierendes Gewerbe, Steuertarif, Steuerentstehung und Steuerbefreiung definiert. Im Rahmen der Ausführungen zum Stromsteuerrecht sollen auch die Neuregelungen zur Steuerbefreiung für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien und für die Stromerzeugung in kleinen Stromerzeugungsanlagen zur Sprache kommen. Der siebte und letzte Themenschwerpunkt setzt sich einerseits mit den seit dem 1. Juli 2016 zu erfüllenden EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten und der hierzu erlassenen nationalen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflichten (EnSTransV) auseinander. Zum anderen beschäftigt er sich mit einem durchaus brisanten Thema. Die Inanspruchnahme oder Beantragung energie- und stromsteuerlicher Beihilfen ist zum einen für diejenigen Unternehmen nicht zulässig, die zu einer Rückzahlung von Beihilfen auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt verpflichtet worden sind und dieser Rückzahlungsanforderung nicht nachgekommen sind. Daneben gilt dieses Gebot auch für Unternehmen in Schwierigkeiten. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2018 geltenden §§ 3b EnergieStG und 2a StromStG. Staatliche Beihilfen finden sich in den §§ 3, 3a, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 53a, 54, 55, 56 und 57 EnergieStG sowie den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2, Absatz 3, 9b und 10 StromStG. Darüber hinaus befassen wir uns auch mit den beihilferechtlichen Erleichterungen seitens der EU-KOM und des nationalen Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Besonderer Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie Nach bislang 14 Präsenz- und Onlinelehrgängen findet unser 2023er Zertifizierungslehrgang aufgrund der Corona-Pandemie als Hybrid-Schulung statt. So können Sie unbesorgt in Ihrem Homeoffice an der Veranstaltung teilnehmen oder in Präsenz in unserem Campus der Reguvis Akademie in Köln. Hier werden selbstverständlich alle notwendigen Hygienemaßnahmen sicher ausgeführt. Die Abschlussprüfung wird ausschließlich in Präsenzform in unserem Campus in Köln absolviert. Anmerkung zur Unterrichtsgestaltung und Gliederung der Lerneinheiten Alle im Programm genannten Themen werden im Laufe des Zertifizierungslehrgangs angesprochen. Dabei bilden sich erfahrungsgemäß Schwerpunkte heraus. Zum einen sind dies Inhalte, die von Ihren Referenten als besonders wichtig angesehen werden. Zum anderen gehen wir auch so weit als möglich auf Ihre Wünsche ein. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Besonderheiten Ihres Unternehmens (z. B. Hersteller, Verwender oder Logistiker von Energieerzeugnissen). Insoweit stellt das Ihnen vorliegende Programm lediglich einen Gesamtüberblick dar. Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist Das moderne Energie- und Stromsteuerrecht ist so komplex, dass es nicht mehr genügt, sich Wissen durch „Einlesen“ in die Thematik zu verschaffen. Hinreichende Kenntnisse der Systematik von Energie- und Stromsteuergesetz, Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung - SpaEfV), Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV), einschlägigem EU-Beihilferecht und den jeweiligen Erlassen, Dienstvorschriften und Verfügungen der Generalzolldirektion sind Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit diesen Rechtsmaterien im betrieblichen Alltag. In der Lehrgangsgebühr sind enthalten: Umfangreiche Vortragsunterlagen in gedruckter Form und/oder als PDF Teilnahmebescheinigung Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung) Bei Bestehen des IHK Tests, erhalten Sie von der IHK Köln ein IHK Zertifikat Organisatorisches Für die Online-Teilnehmer: Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Ihr Referenten-Team Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht aktiv und berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.
ab 3.599,00 €
Grundlagen und Praxis der Besteuerung sowie die Abrechnung von Alkohol
Seminar
In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der Rechtsgrundlagen als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der Besteuerung von Alkohol, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden. Die Kenntnis über die Grundstruktur der regelkonformen Steueranmeldung für Alkohol ist Voraussetzung für strukturierte und ökonomische Arbeitserfolge. Die richtige praktische Handhabung leitet sich daraus ab. Unterliegen z. B. mit Alkohol gefüllte Pralinen der Steuerpflicht? Wie werden Mixgetränke steuerlich behandelt? Mit dem Siebten und Achten Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze und den entsprechenden Rechtsverordnungen, sowie dem Inkrafttreten der neuen Systemrichtlinie zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems ergeben sich zahlreiche Änderungen die es zu beachten gibt. Unter anderem sind künftig auch Waren des steuerrechtlich freien Verkhrs mit einem vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokument im EMCS-Verfahren zu befördern. Organisatorisches Bis zwei Wochen vor Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden. In der Seminargebühr enthalten Umfangreiche Seminarunterlagen Teilnahmezertifikat Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)
ab 799,00 €

Erhöhen Sie Ihre Expertise zur Verbrauchsteuer

Das Verbrauchsteuerrecht ist vielseitig, da es viele Faktoren berücksichtigt. Somit werden Sie als erfahrene:r Verantwortliche:r in diesem Bereich häufig mit neuen Fällen konfrontiert.

Ihre Karriere in dieser Branche erfordert ein Mindestmaß an Weiterbildung, um die komplexen Verfahren durchführen zu können. Auch geht es für Sie darum, über die richtigen Mittel je nach Besonderheiten der unterschiedlichen Verbrauchsteuersätze zu verfügen. Dies bedeutet, dass Sie einen zuverlässigen Partner wie uns für Ihre Fort- und Weiterbildung brauchen, um persönliche Erfolge feiern zu können.

Mit Fallbeispielen bewältigen Sie Herausforderungen in der Praxis

Als Verantwortliche:r mit dem Schwerpunkt Verbrauchsteuer haben Sie wahrscheinlich schon folgendes erlebt: Als tägliche Herausforderungen begegnen Ihnen komplexere Systemen und Vorgaben sowie ein Zuwachs an Komplexität.

Mit Reguvis können Sie dabei auf unsere Seminare und Webinare zur Verbrauchsteuer setzen. Unsere Referent:innen und wir legen großen Wert darauf, dass in all unseren Veranstaltungen praktische und praxisorientierte Fälle als Beispiel genommen werden. Somit ist das Gelernte für Sie weniger abstrakt und Sie können es sofort verstehen und in Ihrem Unternehmen anwenden.

Erleben Sie positive Erfahrungen

Produktivität steigern, Entscheidungen schneller treffen, mehr Spaß an der Arbeit… Ist das Ihr Ziel? Mit unseren Lösungen werden sie einen spürbaren Unterschied in Ihrem Umgang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren erleben. Lernen Sie, wie Sie Ihre Arbeit einfacher und rechtskonform erledigen können. Wir arbeiten nur mit Expert:innen aus der Branche, die mit den Herausforderungen der Branche betraut sind, und diese Herausforderungen mit Ihnen bewältigen können.

Entdecken Sie moderne und innovative Lerninhalte

Ob Sie von Zuhause oder vor Ort an einer unserer Fort- und Weiterbildungen rund um die verbrauchsteuerlichen Themen teilnehmen möchten, finden Sie bei uns eine Vielfalt an Lernformaten.

Die hochkarätigen Referent:innen der Reguvis Akademie erläutern Ihnen praxisnahes Wissen und bieten sehr konkrete Handlungsempfehlungen an. Durch lebhafte Fachdiskussionen mit den anwesenden Teilnehmer:innen über die aktuelle Rechtslage im Steuerrecht bekommen Sie weitere Perspektiven.

Bekommen Sie Sicherheit bei den Besonderheiten der Verbrauchsteuer

Leider ist nicht jedes Verfahren je nach verbrauchsteuerpflichtigen Waren sofort leicht zugänglich! Wenn Sie Energieerzeugnisse, Tabakwaren, Alkohol usw. besteuern sollen, dann müssen Sie die genauen Verbrauchsteuersätze einwenden. Nicht nur die Ware sondern auch das Land, wo die Ware verbraucht wird, spielen hierbei eine wesentliche Rolle.

Damit Sie trotz all dieser Faktoren für Sie und Ihr Unternehmen Sicherheit bekommen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Fort- und Weiterbildungen zu Verbrauchsteuer. Gerade diese Fragestellungen und mehr werden Ihnen unsere Referent:innen erklären und anhand praktischer Beispiele erläutern.

Unabhängig davon, ob Sie kleine oder große Menge an verbrauchsteuerpflichtigen Waren verantworten, sollten Sie mit Sorgfalt agieren. Mit Reguvis können Sie up-to-date bleiben und so potenzielle Fehler erkennen. Dadurch sind Ihnen Risiken klar und Sie können vermeiden, dass Ihnen Steuerhinterziehung vorgeworfen wird.

Werden Sie mit dem EMCS-Verfahren vertraut

Seit 2011 müssen Sie ein EMCS (Excise Movement and Control System), ein sogenanntes EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren nutzen. Die Abwicklung des Aussetzungsverfahrens wurde somit vereinfacht und beschleunigt, aber erfordert für Sie eine Einschulung in solch ein System und Verfahren.

Bei bestimmten Seminaren und Webinaren zur Verbrauchsteuer bekommen Sie einen Überblick über das EMCS – Verfahren. Haben Sie konkrete Beispiele, um mit dem EMCS-Verfahren besser umzugehen, können Sie Ihre:n Referent:in fragen.

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