Netzwerktreffen Kinderschutz
Einheitliche Sprache im Kinderschutz: Gemeinsam stark für das Kindeswohl
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Allgemeine Informationen
Gemeinsame Sprache im Kinderschutz
Ein gelingender multiprofessioneller Kinderschutz setzt ein gemeinsames Begriffsverständnis voraus. So ist es unerlässlich, dass verschiedenste Beteiligte ein gemeinsames Verständnis der unbestimmten Rechtsbegriffe der gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und insbesondere des Rechtsbegriffs der Kindeswohlgefährdung haben. Ohne einheitliche Sprache und Verständnis kann Kinderschutz kaum gelingen.
Daher laden wir Sie ein, sich gemeinsam mit uns mit dem Thema einheitliche Begriffsschärfung zu beschäftigen.
Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung
Des Weiteren möchten wir den Blickwinkel auf das in der Praxis bisher eher vernachlässigte Problemfeld der Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung richten. Dabei wird es insbesondere um sogenannte Fern- oder Folgeschäden auf seelischer Ebene gehen.
Anhand aktueller Praxisbeispiele diskutieren wir mögliche Ansätze und schaffen so eine Basis für eine gelingende Zusammenarbeit in der Verantwortungsgemeinschaft. Der Austausch ist interaktiv gestaltet und bietet Ihnen neben kurzen Impulsen der Referierenden viel Raum für Ihre Gedanken, Fallbeispiele, Anmerkungen und Ideen. Bitte bringen Sie sich aktiv ein und fördern Sie mit uns den bundesweiten Austausch im Kinderschutz.
Vorteile
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Einheitliches Begriffsverständnis: Sie erwerben ein gemeinsames Begriffsverständnis, das den multiprofessionellen Kinderschutz stärkt und für mehr Klarheit und Effizienz sorgt.
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Multiprofessioneller Ansatz: Sie profitieren vom multiprofessionellen Hintergrund der Referierenden: juristisch, medizinisch, sozialarbeiterisch
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Bundesweiter Austausch: Sie treten mit Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland in den Austausch, sodass regionale Unterschiede und Herausforderungen gemeinsam adressiert und Lösungen gefunden werden können.
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Erweitern Sie Ihr Netzwerk: Sie haben die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und Netzwerke aufzubauen, die für die tägliche Arbeit im Kinderschutz von Nutzen sein können.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an insoweit erfahrene Fachkräfte, Mitarbeiter:innen öffentlicher und freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Verfahrensbeistände, Psychologische Sachverständige im Familienrecht sowie weitere Interessierte.
Agenda
Planung
Freitag, 13.12.2024
09.00 Uhr Beginn
12.00 Uhr Ende
Tee- und Kaffeepausen inklusive.
Themenübersicht
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in unserer Veranstaltung behandelt werden. Je nach Gruppendynamik können sich Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben.
- Definition unbestimmter Rechtsbegriffe der gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
- Definition des Rechtsbegriffs der Kindeswohlgefährdung
- Schärfung der Begriffe im sprachlichen Kontext
- Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung
- Praxisbeispiele im kollegialen Austausch
Rahmenprogramm
Referent:innen
Organisatorische Hinweise
WEBINARINFORMATIONEN
Wichtige Hinweise
Wir freuen uns über Fallbeispiele oder explizite Themen aus Ihrem beruflichen Kontext, welche – spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn – vorab per E-Mail eingereicht werden können.
In der Teilnahmegebühr enthalten
- Teilnahmebescheinigung
- Umfangreiche Vortragsunterlagen (digital)
Technische Voraussetzungen
Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!