Betreuungsrechtsreform 2023: Das neue Berichtswesen – Das haben Berufsbetreuer/innen zu beachten!
ab 84,00 €
zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
Betreuungsrechtsreform 2023: Das neue Berichtswesen – Das haben Berufsbetreuer/innen zu beachten!
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Inhaltsverzeichnis
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Allgemeine Informationen
Die am 1.1.2023 in Kraft getretene Betreuungsrechtsreform bedeutet eine Neuausrichtung der gesetzlichen Betreuungen: Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. In der Berichterstattung gegenüber den Betreuungsgerichten – als Basis der Rechtsaufsicht – muss sich dieses widerspiegeln. Berufsbetreuer/innen haben neue Berichts- und Mitteilungspflichten zu erfüllen und müssen die Berichterstattung (insbesondere Anfangsbericht, Jahresbericht, Schlussbericht) auch inhaltlich anpassen.
Welche konkreten neuen Vorgaben sind gesetzlich formuliert und welche weiteren Anforderungen ergeben sich konsequenterweise aus dem Perspektivwechsel?
Die erfahrene Referentin erläutert in diesem 1,5-stündigen Kompakt-Webinar die grundlegenden Neuerungen in Bezug auf das Berichtswesen in Betreuungsverfahren und gibt wertvolle Umsetzungstipps.
Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.
Vorteile
- Relevantes Praxiswissen für Berufsbetreuer/innen zum neuen Betreuungsrecht 2023
- Anschauliche Darstellung auf der Grundlage von Fallgestaltungen aus der Praxis
- Ausführliches Skript
- Interaktives Webinar mit Frage- und Antwortmöglichkeiten
- Ortsunabhängigkeit und Ersparnis von Kosten und Zeit für Anreise und Übernachtung
Zielgruppe
Berufsbetreuer/innen, ehrenamtliche Betreuer/innen; Vereins-/Behördenbeteuer/innen, Rechtspfleger/innen
Agenda
Agenda/Themenschwerpunkte
16.06.2023 | 10:00 – 11:30 Uhr (1,5 Stunden) | online
- Neue Berichtspflichten (Anfangsbericht, Schlussbericht)
- Inhaltliche Erweiterungen bei den Jahresberichten, gesetzliche Mindestvorgaben
- Weitere Mitteilungspflichten
- Änderungen beim Vermögensverzeichnis
- Erleichterungen bei Schlusstätigkeiten
- Einbeziehung der betreuten Person
- Erläuterungen der neuen gesetzlichen Vorschriften
- Umsetzungstipps
Referent/innen

Birgit Holtermann ist Dipl-Rechtspflegerin und seit 14 Jahren kontinuierlich in der Betreuungsabteilung des AG Marl tätig, seit einigen Jahren auch als Gruppenleiterin. Bereits während des Studiums und von seiner Einführung fasziniert vom Betreuungsrecht, ist sie seit 1993 wiederkehrend mit Betreuungssachen befasst und hat eine immer stärker werdende Affinität zu dem Rechtsgebiet entwickelt. Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit im BGT e.V. hat sie die Entstehung der Betreuungsrechtsreform 2023 intensiv verfolgt. Die so erworbenen Kenntnisse gibt sie in unterschiedlichen Formaten auch in Fortbildungsveranstaltungen für unterschiedliche Berufsgruppen weiter.
Hinweise
Anmeldung
Klicken Sie oben auf "jetzt anmelden " um sich verbindlich anzumelden. Für die Anmeldung muss der Teilnehmer den Vor- und Zunamen, eine gültige E-Mail-Adresse und eine Rechnungsadresse angeben. Wir bestätigen Ihnen zunächst den Eingang Ihrer Anmeldung per E-Mail. Die Rechnung wird Ihnen nach der verbindlichen Anmeldung per Post zugeschickt.
Tagungsunterlagen
Allen Teilnehmern werden die Seminarunterlagen digital zur Verfügung gestellt.
Stornierung
Eine Stornierung ist kostenfrei bis 10 Tage vor der Veranstaltung möglich, danach wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erhoben. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich benannt werden. Wir behalten uns Terminabsagen aus organisatorischen Gründen vor. In diesem Fall erhalten Sie die bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
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